Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1924-01-01 · XVI. (1924) · page 280

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVI. (1924)
Date
1924-01-01
Page
– (sequence 280)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
84% known words query
IRI
…/3486266-3486309--6340-3492714
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

242 gnügt werden dan ich nicht mir von einig prager Juden geld darauf genommen u. mit 12 procento interessiren muss, dahingegen 6 procento haben soll sondern auch H. Emanuell Oppenheimer in Wien schuldig bin u. in diesen jetzigen bedurffend zustand auf so sehnliches zu schreiben gern damit bezahlen möchte, alss bitte hierdurch untertänigst mir dieserhalb nach Dero grossen vermögen gnädig zu seyn weilen auch die Leipziger Michßs* *) wiederum heran nahet, u. an selbiger mein genzlicher Credit gelegen, so erinnere Ew. Exc: dero gnädigen Versprechens u. bitte mir so weith zu helffen, dass biss r auf meine Steuer Scheine u. forderung haabhafft werden kan. damit — meinen folligen Credit zu retten weiss u. Ew. Exc. hinwiederum merkl. zu assistiren vermag, wie ich dan solches nicht mir verspricbe sondern auch noch darüber auff alle weise unterth. Obligation zu zeigen mich engagire u. unter gehörsamster recommendation verharre Auss dem Lager Ew. Excellence vor Riga d. 26. Geh. unterthäniger Diener Augustij 1700 Berendt Lehman. 9) Hochwoligebohrener Herr Gnädiger Herr Weilen auf meine zu unterschiedl. mahlen an Ew. Exc. abgelassene noch keine Nachricht empfangen so habe geglaubt Ew. Exc. noch vor der Messe albir unterthänig aufzuwarten, dass auch desshalb nicht weiter geschriebe. Da aber nunmehro muthmasse dass Ew. Exc. die Michaelis Ms besuchen werden. So unterstehe mich meine vorige abgesandte hirmit nochmahlen zu confirmiren, deren Inhalt bestens zu recommendiren, u. unterthänig zu bitten, mir sowoll wegen der Steuer alss Frager Gelder gnädig zu assistiren, u. zu deren richtigkeit geneigt zu helffen, auch wan desshalb wass gethan oder ein Vorschuss geschehen kan, mit Überbringer dieses Hübotter2) abzuthun, welcher desshalb genugsahm informiret u. dessen Verschreibung u. engagement mir darüber gültig seyn soll. Ess ist ein Königl. excecutions* befehl über die bey dem H. Cammer Präsidenten H. Baron von Hoym 3) noch zu lodern habenden י) Michaelimesse. *) Wohl identisch mit Bernhard Friedrich Hübotter, der in der Auseinandersetzung Lehmanns mit dem Accisrat Spiegel als Zeuge auftrat. 8) Graf Adolf Magnus Hoym, Gemahl der Gräfin Cosel.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.