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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1924-01-01 · XVI. (1924) · page 204

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVI. (1924)
Date
1924-01-01
Page
– (sequence 204)
Language
German
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166 der änderen Ortes bezeugt ist, und Ahron Darscban, beide Enkel des Erblassers (ib. S. 192). An einer anderen Stelle des Grund* buches jedoch werden die ״Gebrieder“ Veit und Gerstel Munk als Besitzer des Erbhauses namhaft gemacht. Dies veranlasste mich (ib. S. 468), die Bezeichnung ״Gebrüder“ nicht wörtlich zu nehmen. Mit Bezug auf Kaufmann 1. c. und Hinweise, wodurch ein Gerson b. Simeon bezeugt ist, habe ich im Nachtrag S. 541, No. 65 diese Auslegung fallen gelassen und Gerstel Munk als Sohn des Simeon angesehen, so dass er ein Bruder Veit Munks im Sinne des Ausdrucke« ״Gebrüder“ wäre. Die Prossnitzer Texte belehren mich nun, dass eine solche Annahme der Grundlagen entbehrt. Die Prossnitzer Doppelgrabschrift No. 15 ist dem gelehrten Manne מרה Gerson b. ,מו״ד Simeon Theomim, gest, 2. R.-Ch. Elul 1721 (Druckfehler תר׳א für תפ״א) und der Hendel Fr. מרה Simeon Theomim, gest. Donnerstag 27. Adar 17251)^ No. 16 dem ראש ומנהיג הרןהל והמדינה מרה שמעון ב״ז [= בנימן זאב] בהדר גרשון, gest. Dienstag 16. Ijjar 1725, gewidmet. Kaufmann hält den Landes Vorsteher Simeon b. Gerson Theomim für einen Sohn des Gerson b. Simeon Theomim. Dies ist aber aus folgenden Gründen nicht richtig. Der Vater des Landesvorstehers wird sowohl in der Grabschrift als auch in der Unterschrift des Sohnes im Briefe an Lipman •Cohen (המגיד XVIII S. 141) mit הדר, während Gerson b. Simeon in der Prossnitzer Grabschrift mit מהדר tituliert wird. Es ist aber auch schwer anzunehmen, dass der Sohn zu Lebzeiten des Vaters öffentliche Würden bekleidet, während der Vater in derselben Umgebung als Privatmann lebt. Es muss demnach das Verhältnis ein umgekehrtes sein. Der Landesvorsteher מרה Simeon b. הדר Gerson ist der Vater des מרה Gerson b. מרה Simeon. Der in Prossnitz verstorbene Gerson ist also ein Enkel des Gerson aus Wien, welch letzterer um 1700 (über die Datierung des Briefes an Lipman Cohen s. Frankl Grün, Geseh. d. J. in Kremsier I S. 146 n. 1) als bereits *) Der 27. Adar fällt in diesem Jahre auf einen Montag. Die Daten stimmen auch nicht: No. 1, 2, 12, 9 (Adar schleehtwegs, stimmt für Adar II), 19, 20, 23A, 25A und 25B, 2'.'B. No. 4 hat kein Datum. Bei No. 5, 6, 27, 29 A sind die Wochentage nicht angegeben, so dass eine Überprüfung nicht möglich ist. Eine derartige Häufung v<11 kalenderischen Unstimmigkeiten lässt den Wunsch nach einer Kollation der Drucke mit den Originalen begreiflich erscheinen.

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