Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1921-01-01 · XIV. (1921) · page 90

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XIV. (1921)
Date
1921-01-01
Page
– (sequence 90)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
92% known words query
IRI
…/3486266-3486289--5613-3491985
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

82 buch eine Poiizeiverordnung, wonach an Sonn- und Feiertagen die Tore nicht vor Beendigung des zweiten kirchlichen Gottesdienstes geöffnet werden dürfen. Diese Anordnung wurde jedoch widerrufen und den Juden gestattet, auch an Sonn- und* Feiertagen die Tore offenzuhalten. Der Vorstand gibt der Gemeinde hiervon Kenntnis mit dem Anfügen, dass niemand bei Strafe von 5 fl an den genannten Tagen vor, während und nach Beendigung des kirchlichen Gottesdienstes an dem Tore sieh aufhalten darf. Nach dem Einzuge der Franzosen a. 1806 wurden die Tore niedergerissen und hiermit jede Absperrung der Judengasse beseitigt. Einen Lageplan der Judengasse vom Jahre 1775 bringt Zimmermahn 1. c. p. 505. Sittenpolizeiliches. Wenn eine Frau kurz nach der Hochzeit ins Wochenbett kam, so durfte der Ehemann ein ganzes Jahr lang nicht mit Schabbosmantel und Kragen, und die Ehefrau musste ein Jahr lang mit schwarzer ״Schürze״ in die Synagoge kommen. Bei einer in solchem Falle vorkommenden Beschneidung darf nicht, wie sonst üblich, durch öffentlichen Aufruf in der Gasse zur Fertigung der ״Jitschkerze“ eingeladen werden. Hatte eine Frau sich als Mädchen sittlich vergangen, so durfte sie am ersten Sabbat nach der Verheiratung nicht im Brautkleid, sondern nur in gewöhnlichem Sabbatkleid in der Synagoge erscheinen und musste ausserdem während eines ganzen Jahres sich mit einer schwarzen Schürze bekleiden. Bei jeder Übertretung sind 5 fl Strafe zu zahlen, wovon die eine Hälfte dem Staate und die andere dem ״Hekdcsch“ zufällt. Liste der steuerzahlenden jüdischen Einwohner v. J. 1806. Zur Aufbringung der Einquartierungskosten i. J. 1806 wurde folgende Einwohnerliste aufgestellt: Oberhofagent Lob David, Hofagent Süssel N. Bing, Hoffaktor Bernhard S. Bing, Hoffaktor Löb Davidsohn, Salomon Heinnmann Wwe., Kossmann Lazarus Klev Wwe., Lazarus Kossmann Klev, Nathan Sondheimer, Hirsch Elias Wwe., Daniel Simon Oppenheim, Löb Hirsch Hagenau, Raphael Baruch.Mehringen, Wolf Löb Sander, Kaniene Kalmann, Sussmann Abraham Wwe., Moses Götz Una, Mayer Gabriel, Barucli Koppel, Moses Bär Drucker, Henoch Bär Drucker, Heyam Detelsheim, Mayer Wiessloch, Marx Jessel, Michel

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.