Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XI. (1916)
- Date
- 1916-01-01
- Page
- – (sequence 95)
- Language
- German
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4 5 ד M. 20•— zahlen sollen, weil man nicht Zuwachs an Kapital, sondern an Rente wolle. Nachher dünkte dies der Kämmerei zu wenig; da sie aber das einmal gegebene Wort nicht zurücknehmen konnte, stellte sie eine gewisse, uns nicht zusagende Bedingung. Nach erneuten Bemühungen des Jeosua Abensur einigte man sich schliesslich auf M. 45 pro anno, zahlbar von Michaelis nächsten Jahres an. Hierüber erteilte man uns eine Urkunde des Inhalts, dass die Kämmerei der Portugiesischen Gemeinde soviel Fuss längs des Flusses bewilligt, um vom Grunde auf zu bauen, wie auf unserm eigenen Grund und Boden. Den Kontrakt im Buche der Kämmerei Unterzeichneten Selomo Coen, Aaron Cenior und Jeosua Abensur im Namen der Gemeinde. Nach Erwägung der Gründe für und wider fanden der Vorstand und die Aeltesten, dass es für die Gemeinde nicht tunlich sei, die zur Errichtung einer Synagoge angekauften Häuser zu behalten, ״da wir es nicht erreichen können.a Es wurde daher einstimmig beschlossen, jene Häuser zu verkaufen, und man erzielte für sie den Betrag von M. 21400. Hiervon erhielt Ishack Senior 5000 Taler zurück, welche dessen seliger Vater Abraham S. der Gemeinde gemäss den unter dem 13ten Sivan 5420 vereinbarten Abmachungen gegeben hatte; die Erben und die Testamentsvollstrecker waren nämlich der Ansicht, dass durch den Verkauf der Häuser die für die beiden von dem Verstorbenen gestifteten Vermächtnisse (Ausstattung von Waisenmädchen und Auslösung Gefangener) geleistete Sicherheit in Wegfall käme. Der Vorstand wies jedoch darauf hin, dass er den Fortbestand dieser wohltätigen Stiftung, mit Rücksicht auf den Willen jenes hervorragenden Mannes (insigne varäo), dessen Andenken in Ehren zu halten die Gemeinde sich verpflichtet fühle, für geboten halte. Als Sicherheit bot man den Erben die Häuser der Synagoge, welche durch den Neubau noch an Wert gewinnen würden, sowie die neu angekauften, jetzt von Ishack de Crasto bewohnten Häuser, welche wie die früheren auf Namen der Erben eingetragen werden sollen. Hiermit waren die Erben einverstanden und erklärten sich bereit, die 5000 Taler zur Bezahlung der angekauften Häuser und für den Umbau des alten Hauses herzugeben. Dieses Abkommen soll urkundlich in das Gemeindebuch eingetragen werden.