Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- X. 1912 - 5673 (1913)
- Date
- 1913-01-01
- Page
- – (sequence 431)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3486266-3486285--4531-3490899- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
367 . 1825: Cohnstein, geboren am 14. März 1799 in Rawitsch, genoss Privatunterricht in Posen, bereits ein Jahr auf der Universität zu Berlin. 1827 : Julius Hirsch Zehdniner, geboren 24. Juni 1804 zu Czarnikow im Grossherzogtum Posen, Sohn des verstorbenen Kaufmanns Hirsch Zehdniner, vorgebildet auf dem Elisabeth-Gymnanasium zu Breslau; Joseph Itzig Littauer, geb. 1806 zu Lobsens im Posenschen, Sohn des Schänkers Itzig Abraham Littauer, besuchte das Reformierte Gymnasium in Breslau, examiniert von der Wissenschaftlichen Prüfungs-Kommission. 1828: Abraham Susmann, geb. 11. Febr. 1802 zu Krotoschin im Herzogtum Posen, Sohn des Chirurgen Susmann daselbst, besuchte das Breslauer Elisabeth - Gymnasium, examiniert von der Prüfungs-Kommission in Berlin, auf der Universität Berlin bereits vier Jahre; Neumann Guttmann, geboren 10. November 1805 zu Kalisch, Sohn des Agenten Abraham Guttmann in Kempen im Grossherzogtum Posen, vorgebildet auf dem Reform. Gymnasium zu Breslau. 1829: Adolph Lipmann Löwenstein, geboren 15. Juni 1811 zu Lissa im Herzogtum Posen, Sohn des Kaufmanns Lipmann Nehemias Löwenstein, besuchte die dortige Schule, Zeugnis Nr. 1. 1830: Eduard Siegmann, geb. 27. August 1808 zu Lissa im Herzogtum Posen, Sohn des Handelsmanns Löbel Siegmann, auf der Schule in Lissa vorgebildet; Unger, geb. 22. März 1808 zu Ostrzeszow, Herzogt. Posen, Sohn des verstorbenen Moses Samuel Unger, durch Privat-Unterricht vorbereitet, examiniert von der Prüfungs-Kommission in Breslau. Während in polnischer Zeit das Hebammenwesen im allgemeinen sehr im argen lag und erst unter preussischer Herrschaft begonnen wurde, die bessernde Hand auch hier anzulegen1), wurde von der Posener jüdischen Gemeinde stets auf die Qualität zu diesem Dienste sowohl in sachlicher wie in persönlicher Beziehung streng gehalten. In ersterer Hinsicht musste sich die Bewerberin einer Prüfung unterziehen2), oder ihre Fähigkeit wurde während eines Probejahres festgestellt3). Und als einmal die Voraussetzung, 0 Vgl. Zeitschr. der hist. Gesellschaft f. d. Prov. Posen VIII 320. 2) Pos. Gemeindeb. II, Bl. 58b. 8) Das. Bl. 398a.