Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- X. 1912 - 5673 (1913)
- Date
- 1913-01-01
- Page
- – (sequence 319)
- Language
- German
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255 27. s. M. Ishac Senior Teixeira erstattete die Anzeige, er sei gewarnt ״worden, dass David S., auf Grund einer nachgeahmten Unterschrift des T., mit einem Framengo (Nicht-Israeliten) ein Geschäft abzuschliessen suche. Da dieser dem Worte des S. nicht trauen wollte, sondern eine Anerkennung der Unterschrift verlangte, habe S. dem Jacob de Yargas das Ansinnen gestellt, sich als Ishac Senior Teixeira zu verkleiden und, von einem Diener gefolgt, in der Nähe des T.’schen Hauses einherzugehen. Wenn alsdann S. mit dem Framengo herbeikommen würde, solle Y. tun, als käme er zufällig des Weges, und ihm sagen, er werde bezahlen und wolle sich den Namen des Framengo notieren. Hierfür hatte S. dem Yargas Geld versprochen. Letzterer wollte sich aber zu einer solchen Rolle nicht hergeben, sondern machte dem T. von der Sache Mitteilung. — Yorgeladen, leistete Y. seine Aussage in obigem Sinne und fügte noch einige Einzelheiten hinzu. 28. Elul. Mit H. H. Mosö Israel wurde der Fall des der Fälschung beschuldigten S. besprochen; man verlangte von ihm, er solle gewissenhaft alles mitteilen, was ihm etwa in der Sache bekannt geworden. Er vermochte jedoch nichts weiter anzugeben als das, was der Yorstand bereits ermittelt hatte, versicherte aber, dass schon die nötigen Vorkehrungen getroffen worden seien, um allem abzuhelfen. Wenn nun auch vorläufig den etwaigen üblen Folgen vorgebeugt worden, würde doch ein anderes Mal der Fall so verlaufen können, dass eine derartige Missetat (maldade) in Wirksamkeit tritt. Der Vorstand meint daher, dass die Sache an sich von zu grosser Bedeutung sei, um in der nur noch kurzen Zeit seiner Amtsdauer erschöpfend behandelt werden zu können. Er will sie daher den neu zu wählenden Herren übergeben, denen er empfiehlt, mit aller Strenge zu verfahren und die Delinquenten aus dem hiesigen Gebiet auszuweisen, auch nachzuforschen, ob sich etwa noch jemand unter uns befindet, der sich einer Fälschung von Unterschriften schuldig macht, um gegen denselben vorzugehen.