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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1913-01-01 · X. 1912 - 5673 (1913) · page 315

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
X. 1912 - 5673 (1913)
Date
1913-01-01
Page
– (sequence 315)
Language
German
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IRI
…/3486266-3486285--4415-3490783
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251 20. s. M. Am 25. Homer dieses Jahres hatten die fünf Erwählten angeordnet, die Angelegenheit des Selomoh Cohen gegen David Ulhoa solle durch Schiedsrichter aus der Gemeinde endgültig entschieden werden. Demgemäss wurden ernannt: Abraham Benveniste; ferner, von seiten des Cohön, Ishac da Silva-Soliz und, von seiten des Ulhoa, Ishac de Crasto. 24. s. M. David Ulhoa trägt in der Junta folgendes vor: Der von Misraym hierher gekommene Neffe der Linda habe ihn auf dem Wege zur Börse angehalten und ihm gesagt, er solle seine Cousine heiraten, andernfalls werde er ihn töten. Jozeph da Silva, der sich in der Nähe, in einem Keller (keldra) befand, wo man Kupfergeschirr verkauft, sei beim Vernehmen der lauten Worte herausgekommen. In Begleitung desselben sei dann Ulhoa zur Börse gegangen. Da noch weitere Worte und Drohungen erfolgten, habe er sich auf dem Rückwege von eben jenem da Silva sowie von David Lopez nach Hause begleiten lassen. — Die eben Genannten wurden nun als Zeugen vorgeladen. Silva deponierte, er habe die Worte ״heiraten“ und ״töten“ gehört. Lopez gab an, er habe den Betreffenden sagen hören, er wolle doch sehen, wer tapferer sei, Ulhoa oder er. — Man liess den Delinquenten (sein Name ist nicht ersichtlich) herbeirufen, welcher nicht allein nichts zu seiner Entlastung vorbrachte, sondern heftig wurde und sich ungebührlieh gegen den Vorstand benahm. Er sei, wie er angab, einzig wegen dieser Angelegenheit hierher gekommen und, da es seine Ehre gelte, werde er alles aufbieten, was er könne. — Mit Rück,- sicht hierauf sowie da man ihn bereits hatte fragen lassen, in welcher Eigenschaft er sich denn hier aufhalte (bei welcher Gelegenheit er den Samäs in verächtlicherWeise behandelt und ohne Antwort gelassen hatte), liess man ihm, im Interesse der Gemeinde, sagen, er müsse, bei Strafe des Herem, bis nächsten Sonntag das hiesige Gebiet verlassen und dürfe, bei gleicher Strafe, nicht aus dem Hause gehen, auch weder direkt noch indirekt mit David Ulhoa in Verkehr treten. Letzterem wurde, unter Androhung der nämlichen Strafe, jeder Verkehr mit dem Neffen der Linda verboten.

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