Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VIII. 1910 - 5671 (1911)
- Date
- 1911-01-01
- Page
- – (sequence 304)
- Language
- German
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2 Jahre lang nach der חתונה keinen Schulmantel tragen *), am Tage der Hochzeit und am ש״ק nicht aufgerufen werden; die zwei anderen dürfen hier keinen שידוך tun״^ Im gleichen Jahre wird gegen Bader und Kurpfuscher eingeschritten. Im Ellul 1804 wurde auf Veranlassung des Rabbiners in der Frauensynagoge eine schwarze Tafel aufgestellt, auf welcher ״mit grossen Buchstaben“ folgendes stehen soll: ״Diese Tafel ist zu dem Ende verfertigt, um jene Weiber, die sich erfrechen, auf das Land mit Mannspersonen zu tanzen, sie auf dieser Tafel zum Spott und Unterschied andere züchtige Weiber aufgezeichnet werden“ * 2). Huldigung der isr. Gemeinde bei der Wahl eines Dompropstes3) (1770.) ,אהדי שנאבד ונשתקע ההנהגה. בייא ערוועהלונג אתיש נייאן דומפראבשט אלזא איזט נוט בפונדן ווארדן. דש ההנהגה. ודא בשנה זו. דא האדון גראף פון שטאדיאן4) דת5) עקסעלענץ ערוועלט ארג׳ גהולדיגט ווארדן. עם כל מה שהיינו ף Vgl. Mtschr. 1901 p. 537• 2) Vgl. Mtschr. 1. c. p. 539. 3) Ad vocem Huldigung bei der Wahl eines Dompropstes sei hier auf ein dem Nürnberger Kreisarchiv entnommenes Aktenstück vom Jahre 1729 hingewiesen. Nach dem Regierungsantritt des Markgrafen Carl Wilhelm Friedrieh (1729—1757) meldet der bambergische Amtmann von Fürth »es seien zur Huldigung nach Kadolzburg nicht nur die ״Schutzführer“ der dompröpstichen Juden, sondern auch der Rabbiner, die Vorsinger und der Schulktopfer durch den brandenburgischen Amtsknecht auf nächsten Montag zitiert und es seien Anzeichen vorhanden, dass die Vorsteher selbst diesen Streich angestiftet haben, um sich der Botmässigkeit von Ansbach zu entziehen und sich dadurch mehr Schutz zu erzwingen. Er (der Amtmann) werde daher, bis weiterer Befehl eintreffe, vorläufig den Rabbiner, die Vorsinger und den Schulklopfer kommen lassen und ihnen aufgeben, am Montag früh 9 CJhr beim Amt in einer gewissen Sache zu erscheinen; wenn sie sich entschuldigen wollen, dass sie nach Kadolzburg müssten, werde er sie, wenn sie es beim Amt nicht angezeigt hätten, in Arrest nehmen. Ferner werde er den Monatsparnes Isaac Salomo n Frankel zitieren lassen und ihm bedeuten, bei Strafe von 1000 Rtlr. dürfe sich niemand unterstehen» bei dieser Huldigung zu erscheinen. (Aus einer von Eckstein-Bamberg mir zur Verfügung gestellten Abschrift. — Vgl. hierzu Henle S. 161 ff.) 4) Die von Stadion sind ein uraltes Adelsgeschlecht. 5) Hochgräflich.