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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1909-01-01 · VI. 1908 - 5669 (1909) · page 302

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VI. 1908 - 5669 (1909)
Date
1909-01-01
Page
– (sequence 302)
Language
German
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274 von . .. Bressler auf den Hertz Abraham, Äpfel führ er en*), Jacob Görschel und David Kadisch, beide Juden von Ziltz2), lautende und aller andern Quittungen, sie mögen'gestellet sein auf wen sie wollen, nunmehro in allem sieben Tausend Eeichsthl. bezahlet haben.“ Bressler spricht sie daher bezüglich dieser Summe los. ״Herentgegen cediret Herr Bressler denen obengedachten Juden-Ältesten und Mandatariis diejenigen fünfhundert Reichsthl., welche Hertz Abraham, Jude von Ziltz, zu denen bezahlten siebentausend Rthl. annoch restiret, wie auch diejenigen sieben hundert Eeichsthl, so der Lebel Baruch von Kroterschin, Lebel Jacob von Opatow3) und Herschel Benjamin von Benscliir4), de dato 17. September 1700 laut einer vor Uns gethanen Verschreibung annoch restiren ... Darbei oben genannte Juden-Eltesten ... im Namen der ganzen polnischen Judenschaft versprochen . . . , den Rückstand derer acht tausend Reichsthl. vor sich mit sieben tausend fünfhundert Reichsthl. nach dem buchstäblichen Inhalt obengedachten Recessus verschriebener massen jährlich Termin Mitfasten-Markt mit tausend Reichsthl. zu bezahlen. Worbei überdies zu Ergänzung dieses Capitals . . . Zacharias % Mändel... bei dem im Augusto dieses Jahres einfallenden Jarowslauer Markt von dar aus eine vollkommen gültige Obligation von denen sämmtlichen Kron-Eltesten über fünfhundert Rthl. annoch nachzuschicken, oder vor Ausgang dieses Jahres als seine eigene Schuld ... zu bezahlen . . . zusaget.“ Falls die Zahlung dieser jährlich zu entrichtenden 1000 Rthl. nicht pünktlich und bar erfolgen sollte, so solle dem Gläubiger dem kaiserlichen von Wien aus am 30. Mai 1691 ergangenen Befehle gemäss die Befugnis zustehen, mit obrigkeitlicher Hilfe ״obengedachte und alle anderen aus Gross und Klein Polen ankommende Juden an Per- ף Ein solcher hatte einem mit der polnischen Judenschaft geschlossenen Abkommen gemäss die Pflicht, die zum Gottesdienst am Laubhuttenfest erforderlichen ״Paradiesäpfel“, Myrten und Palmen über Breslau nach Polen zu bringen oder diese Bevollmächtigten der dortigen Judenschaft zu übergeben. 2) Zülz in Oberschlesien. 8) Im russ. Gouv״ Radom. *} Bendzin im russ. Gouv. Piotrkow.

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