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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1909-01-01 · VI. 1908 - 5669 (1909) · page 286

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VI. 1908 - 5669 (1909)
Date
1909-01-01
Page
– (sequence 286)
Language
German
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IRI
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258 getilgt werde. Letztere leimten indes eine solche Zumutung ab und erklärten sieh zur Zahlung nur bereit, wenn ״die gesambte Juden-EItesten im Königreich Polen sich eines modi collectandi würien verglichen haben und der Judenschaft ihr Schluss publicirt sein *) “ Demgegenüber verharrte die Kaiserl. schlesische Kammer in einem Schreiben vom 7. Januar 1692 an den Breslauer Kat bei ihrem früheren Standpunkte, dass ein solches Vorgehen gegen die polnischen Juden dem Handel und den kaiserlichen Zöllen schädlich sei * 2). In der an die Kammer seitens einer ihr untergeordneten Behörde gerichteten Vorstellung vom 5. Januar desselben Jahres 3) war darauf hingewiesen worden, dass es nicht so leicht sei, bei einer so bedeutenden Summe einen für die Schuldner nicht zu drückenden Modus zu finden, ״massen die Jude n-E 11 e s t e n keine Zusammenkunft halten dörfen, bis es Ihnen der König in Polen erlaub t.“ Die Kammer möge daher ihren Einfluss geltend machen, dass in dieser Schuldensache bis zur Beschlussfassung durch die Gesamt-Eltesten vom Breslauer Magistrat nichts vorgenommen und die polnischjüdischen Kaufleute nicht an ihrer Abreise gehindert werden. Auch von polnischer Seite liefen bei demselben Interventionssehreiben zu Gunsten der nach Breslau handeltreibenden polnischen Kaufleute ein, so mehrere seitens des Grafen Leszczynski, Generals in Grosspolen 4), für die Kalischer Juden, sowei ״vor die in der Woiwodschaft Posen, als die auf Dero unter Posnischer und Kalischer Woiwodschaft gelegenen Erbgütern wohnhaften Juden“, in welchen ersucht wurde, ihnen noch eine ג) Br Staatsarchiv: Ft. Brest I 3 e, Bl* 1. Allerdings werden hier die genannten zwei Älteste als ״vermeinte Juden Eltisten“ bezeichnet. Es unterliegt indes keinem Zweifel, dass sie es tatsächlich waren; ihr Amts- Charakter wird offenbar nur deshalb in Zweifel gezogen, weil das ganze Schriftstuck sich mit Schärfe gegen jede Belästigung der jüdisch-polnischen Kaufleute ausspricht 2) Seidels Reperb, Bl. 471. s) Br. Staatsarchiv: Ft. Br. 1 3 e, Bl. 1 ff. 4) Diese ist erwähnt und ihrem Hauptinhalte nach wiedergegeben in der Antwort des Br. Magistrats vom 29. März 1692: Lib. ad Com. et Bar. (XI) Bl. 129.

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