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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1909-01-01 · VI. 1908 - 5669 (1909) · page 72

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VI. 1908 - 5669 (1909)
Date
1909-01-01
Page
– (sequence 72)
Language
German
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44 Ö. T i s r i 5415. Auf Vorladung erschienen in der Versammlung die Herren Joseph Jesurun und Izaque Namias als Armenpfleger der Tudescos1). Es wurde mit diesen Herren darüber beraten, in welcher Weise man dieses Liebeswerk (misvä) in der bisherigen Weise fortführen könnte, um das scandalöse Betteln an den Türen zu verhindern. Beschlossen: Alle Genieindemitglieder sollen sich, je nach* ihren Kräften, hieran beteiligen. Es soll ein Aufruf erlassen und durch Verlesen am Sabbath zur öffentlichen Kenntnis gebracht werden, in welchem darauf hinzuweisen ist, wie nützlich es erscheint, wenn in derselben Weise wie bisher zu diesem Zwecke beigesteuert wird. An demselben Tage wurde über die Wahl eines Pflegers für Terra Santa und Gefangene verhandelt. Gewählt wurde einstimmig (por paresser de todos) Herr Abraham Lumbroso. Von jetzt an soll dieses Amt stets durch den ausscheidenden Armenpfleger (Gabay de Sedaca) ausgeübt werden und dieser auch Miseberah erhalten. Ferner werden alle Armenpfleger, bei Strafe der Beracliä, von neuem angewiesen, die ersten beiden Spenden (promesas) für Sedacä zu buchen. Da der Vorstand in Erfahrung gebracht hat, dass in dieser Stadt ankommende Ausländer sich ohne zwingenden Grund längere Zeit hier aufhalten, wird verordnet, dass keiner von ihnen mehr als 4 Tage verweilen darf. Zuwiderhandelnde werden zwangsweise ausgewiesen und erhalten auch nicht die sonst übliche Unterstützung. Am 7. Tisri wurde der Fall des Manuel Gidon erörtert. Es wird constatiert, dass der Genannte grosse Störung (disturbio) in der Gemeinde verursacht, und daher verfügt der Vorstand, die Geistlichen (Hahamim) sollen ihm kundtun, dass er, bei Strafe des Bannes, sofort das Gebiet verlassen müsse und dasselbe nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vorstandes wieder betreten dürfe. Ein Gleiches ist seinem Vater und seinen Verwandten mitzuteilen. Diese haben, falls er das Gebiet betritt, sofort dem Vorstande hiervon Anzeige zu machen. י) Anscheinend handelte es sich hier um Bedürftige au§ den Wach«־ barorten Altona und Wandsbek.

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