Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- II. 1904 - 5665 (1904)
- Date
- 1904-01-01
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 88% known words query
- IRI
…/3486266-3486269--0339-3486699- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
9 Entstehens und Vergehens fehlen bis heutigen Tages. Im einzelnen ist vieles ״Rätsel“ und ״nichtaufgeklärt4“). DieHauptquelle, aus welcher klare Erkenntnis hätte geschöpft wei den können, versagt und ist anscheinend versiegt;der פנקס דארבע ארצות, die Protokolle der Vierländersynode, die in Lublin bewahrt wurden2), sind wohl als verloren zu betrachten. Was bisher an urkundlichem Material ist veröffentlicht worden, stammt aus Abschriften jener Protokolle, die in Gemeindebüchern Posens3), Lembergs, Zolkiews4) und Krakaus5) sich erhalten haben, und ist verhältnismässig geringen Umfanges. Einzelne Verordnungen, die den Synodalprotokollen entnommen worden sind, sind bereits früher in jüdische Gesetzessammlungen aufgenommen worden6). Vorliegende, bisher nicht publizierte, Materialien sind dem handschriftlichen Kscherimbuche der Posener jüdischen Gemeinde entnommen7). Sie ״verdienen es, durch den Druck veröffentlicht zu 1) Bloch in Zeitschrift d. hist. Gesellsch. f. d. Prov. Posen X 342. 2) Wettstein, Quellenschriften zur Geschichte der Juden in Polen, Krakau 1892, S. 8, Rabbinowitz a. a O. Anh. S. 218. Vgl. jedoch Eisenstadt, דעת קדשים, Petersburg 1897|98, s. 99 und 124, wo aus dem פנקס רד' ארצות Mitteilungen gemacht werden. 3) Veröffentlicht von Perles in Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums 1867 S. 108, 152, 189, 222, 304, 343. Sie sind nicht derjenigen Sammlung entnommen, aus welcher die vorliegenden Ur׳ künden geschöpft sind. Vgl. unten S. 13 Anm. 2 und 7, S. 17 Anm. 8. 4) Veröffentlicht von Buber, אנשי שם, Krakau 1895, S 222—225,226—27, קריה נשגבה, Krakau 1903, S. 99, wo ein Posener Rabbinatsassessor קלנימוס בלאש״ל הקדוש הר״ר משה סג״ל הי״ד זצלה״ה als Mitglied des Synodalgerichts zu Jaroslaw am 26 Elul 1681 unterzeichnet, der in den Beamtenkategorien der Posener Gemeinde aus jener Zeit sonst nicht genannt wird. 5) Veröffentlicht von Wettstein a. a. O. S. 8 f., 17, 23, 26. Auch in einem Grodnoer Gemeindebuche befinden sich Synodalbeschlüsse (דעת קדשים S. 58, 89). 6) S. die bei Rabbinowitz a• a. O. S. 38 genannten Sammlungen, zu denen noch kommen תקין עולם לקוטי תקמח ד' ארצות ממלכת פולין משנת שמ״ז עד תמ״ז Kolomea (Katalog L. Schwager-Husiatyn 3 Nr. 2454), מסגרת השלחן ובסופו העתק תקנות בדיני בורחים מפנקס ד' ארצות . . Berlin 1713,עטרת צבי יעל חוה״מ ושו׳׳ת ותקנות דד' ארצות Jessnitz 1722, 2°, Kajem Kadisch, מאמר קדישין ובסופו תקמת הועד דד״א כדיני בורח ומבריח, Prag 1764, 2°. 7) Es führt die Bezeichnung 1 ספר הזכרונוח und ist dasjenige, das Perles in seiner Geschichte der Juden in Posen als Gemeindebuch I angiebt.