Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 827 (sequence 836)
- Language
- German, English, Hebrew
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827 Tätigkeit notwendig machen. Der Council ersucht daher die Exekutive der Jewish Agency, die Hacnscharah-Tätigkeit zu fördern durch: a) Stärkung der landwirtschaftlichen, fachlichen und körperlichen Hachscharah (Ausbildung); b) Verbesserung der Wohnungs- und Sanitätsverhältnisse in den Hachscharah- Kibbuzim; c) Hilfe bei der Errichtung von Hilfswirtschaften durch städtische Kibbuzim; d) Hilfe bei der Durchsetzung der hebräischen Sprache in den Kibbuzim. Im Zusammenhange damit spridit sich der Council für die Bewilligung eines Budgets aus, das den Bedürfnissen der Hachscharah entspricht und ausschließlich für die genannten Zwecke verwendet werden soll. C HAAVARAH. 39. UNTERSTELLUNG UNTER DIE EXEKUTIVF. Um die weitere Einwanderung von Juden aus Deutschland nach Palästina zu fördern, wird die Exekutive beauftragt, die gesamte Arbeit der Haavarah unter ihre Kontrolle zu nehmen. V. ORGANISATION. 40. AUSBAU DES ORGANISATIONS-DEPARTEMENTS. 1. Der Council beauftragt die Exekutive, innerhalb des Organisations-Departements der Agency eine Stelle für den organisatorischen Ausbau der Jewish Agency zu errichten. Diese Stelle hat insbesondere die Aufgabe, die Stärkung und Erfassung des nichtzionistischen Teiles der Agency in allen Ländern und die Herstellung eines engeren Kontaktes zwischen diesem Teile und dem zionistischen Teile herbeizuführen. 2. Für diesen Zweck soll die Exekutive im Budget eine entsprechende Summe sichern. 3. Bei dieser Stelle wird von der Exekutive ein Beirat eingesetzt. 41: REORGANISIERUNG DER AGENCY. Die Exekutive hat der nächsten Sitzung des Administrative Committee endgültige Vorschläge in bezug auf die Formen und den Inhalt der Zusammenarbeit beider Teile der Agency zur Beratung und Beschlußfassung zu unterbreiten. 42. SCHAFFUNG VON WAHLKÖRPERN. Bis zur definitiven Regelung durch das Administrative Committee sollen, in Anlehnung an den Art. 5, Abs. 3, der Verfassung, für die Wahlen der nichtzionistischen Vertreter im Council geeignete Wahlkörper geschaffen werden. Als solche kommen, soweit es die lokalen Verhältnisse gestatten, in Betracht: jüdische Gemeinden und andere geeignete Körperschaften, die ihre Bereitwilligkeit erklären, sich innerhalb der Jewish Agency an dem Palästinaaufbau zu beteiligen und ihre Pflichten gegenüber dem Keren Hajessod in den Grenzen ihrer legalen und finanziellen Möglichkeiten erfüllen sowie Organisationen der Keren-Hajessod-Zahler. Niemand kann eine amtliche Stellung oder Vertretung in der Agency annehmen, ohne seine Keren-Hajessod-Verpflichtungen erfüllt zu haben. 43. MITARBEIT AM KEREN HAJESSOD. Der Council erwartet, daß seine Mitglieder und Ersatzmitglieder an der Arbeit des Keren Hajessod durch aktive Teilnahme an den Sammlungen mitwirken und sich an dem Direktorium des Keren Hajessod in den einzelnen Ländern beteiligen. 44. VERTRETUNG DER NICHTZIONISTEN. Der Council nimmt den Wunsch der Nichtzionisten zur Kennntis, in allen Institutionen der Jewish Aeency (Keren-Hajessod-Kommissionen, ^,artin£*^ treten zu sein, und beauftragt die Exekutive, baldigst geeignete Formen für die Erfüllung dieser Forderung zu finden.