Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 824 (sequence 833)
- Language
- German, English, Hebrew
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- Haifa 1× ep/1047930
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824 Obertrag . . h) Verwaltung ......... i) Handels-, Industrie- und Wirtschaftsdepartement ......... k) Religiöse Bedürfnisse...... 1) Technikum Haifa und technische Erziehung.......... m) Pensionen, Informationsbureau, Reserve für Abfindungen und Diverses n) Zahlungen in Verbindung mit dem Departement für Organisation und Propaganda in tondon..... o) Allgemeine Reserve...... p) Ansiedlung deutscher Juden . . . . Investitionen aus Einnahmen von der Verwertung des Bodenbesitzes: Kolonisation..........30.000 Pfund Hilfswirtschaften und Wohnbauten in den Kolonien.........20.000 „ 291.500 Pfund 11.000 „ 5.000 „ 1.500 „ 1.200 5.000 „ ).5oo „ 20.000 „ 238.700 Pfund 30.000 „ 69.300 Pfund 50.000 318.700 Pfund 388.000 Pfund 34. RESOLUTIONEN ZUM BUDGET. 1. In Anbetracht der Tatsache, daß der im Budget für das Jahr 5696 für die landwirtschaftliche Kolonisation ausgesetzte Betrag in keiner Weise den tatsächlichen Bedürfnissen entspricht, beauftragt der Council die Exekutive, dringend für die Beschaffung zusätzlicher Geldmittel, auf dem W»ge einer Anleihe oder auf anderen Wegen, zu sorgen, um der landwirtschaftlichen Kolonisation im Jahre 5696 einen weiteren Betrag zur Verfügung zu stellen, der mindenstens doppelt so groß wie der im Budget vorgesehene Betrag sein soll. 2. Um die Durchführung des Beschlusses der Budgetkommission zu ermöglichen, der zusätzliche Beträge, und zwar 1000 Pfund für das Bialik-Institut für Kulturarbeit in der Gallith, 1000 Pfund zur Errichtung des Kontrollamtes sowie einen gewissen Betrag, auf Grund des Beschlusses der Exekutive, für deren Ausgaben in Jerusalem und London bewilligt, wird die Exekutive ermächtigt, das Ausgabenbudget um einen Betrag bis zu 5000 Pfund zu erhöhen. 3. Alle Mehreinnahmen des Keren Hajessod. die über die im Budget vorgesehenen Einnahmen hinausgehen, sollen zur Gänze für landwirtschaftliche Ansiedlung, für Hilfswirtschaften und für die Schaffung von Wohnungen in den Kolonien verwendet werden. Ausgenommen hievon sind die in Punkt 2 genannten Beträge. 4. Alle Einnahmen aus dem Posten „Alijah,fc, die über den im Budget vorgesehenen Betrag hinausgehen, sollen für Hachscharah und die Verbesserung der Wohnungsverhältnisse bei der Hachscharah im Ausland sowie für soziale Fürsorge unter den Einwanderern in Erez Israel verwendet werden. 5. Die Einnahmen aus den Dividenden von Aktien, die sich im Besitz der Jewish Agency und des Keren Hajessod befinden, sollen für Wasserforschung verwendet werden. 6. Der Council beauftragt die Exekutive, außerhalb des regulären Budgets, für die Aufbringung von 2500 Pfund aus besonderen Quellen für die Hebräische Universität in Jerusalem zu sorgen. 7. Die von der Exekutive für Erziehung, Gesundheit und soziale Fürsorge bestimmten Beträge werden durch Vermittlung des Waad Leumi ausgegeben, in engster Zusammenarbeit mit den dafür zuständigen Departements der Jewish Agency. 8. Der Council beauftragt die Exekutive, Bestimmungen auszuarbeiten, welche die Rechte der Exekutive betreffend die Durchführung des Budgets bestimmen sollen hinsichtlich der Übertragung von Beträgen von einem Posten auf den anderen sowie hin-