Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 820 (sequence 829)
- Language
- German, English, Hebrew
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820 dert die Exekutive auf, dafür Sorge zu tragen, daß im Laufe der nächsten Zeit detaillierte Pläne ausgearbeitet und alle notwendigen Vorbereitungen für den Beginn dieser kolonisatorischen Unternehmungen getroffen werden. 4. Die Exekutive und der Keren Kayemeth Lejisracl werden aufgefordert, dafür zu sorgen, daß die für die ersten Anfänge der Besiedlung des Bodens im neuen Komplex Beth-Schan notwendigen Mittel aufgebracht werden. 18. GESELLSCHAFT FÜR ANSIEDLUNG. Der Council begrüßt die Gründung der Kolonisationsgesellschaft gemäß den Weisungen des XVIII. Zionistenkongresses. Die Gesellschaft wird ihre Kolonisationstätigkeit mit den Mitteln des Keren Hajessod, die ihr zur Verfügung gestellt werden, entfalten. Auf Grund dieser eigenen Mittel wird die Gesellschaft für Heranziehung von zusätzlichem Investierungskapita] und für Kooperation mit anderen Kolonisationsgesellschaften und -institutionell sorgen. 19. LANDWIRTSCHAFTSRAT. Der Council beauftragt die Exekutive, aus Vertretern der Landwirtschaft in Erez Israel einen landwirtschaftlichen Beirat zu errichten. 20. VERSICHERUNG. Der Council beauftragt die Exekutive und den Keren Hajessod, die Anträge Doktor Rufeisen bezüglich der Versicherung der Siedler auf Grund ihrer mit dem Keren Hajessod abgeschlossenen Verträge auf ihre Ausführbarkeit zu prüfen. 2i. ANSIEDLUNG DES MITTELSTANDES. 1. Der Council stellt mit Genugtuung fest, daß die Exekutive begonnen hat, Kandidaten des Mittelstandes für landwirtschaftliche Ansiedlung im Ausland zu organisieren und sie nach Erez Israel zu bringen. Der Council beauftragt die Exekutive, diese Tätigkeit fortzusetzen, nachdem sich die Ergebnisse der ersten Aktion übersehen lassen werden. 2. Der Council beauftragt die Exekutive, die Ansiedler des Mitteistandes, die bereits ihren Boden besetzt haben, unter gewissen Bedingungen mit Anleihen zwecks Intensivierung und Vervollkommnung ihrer Wirtschaften zu unterstützen. Neuen Ansiedlern wird die Exekutive zur Vervollständigung ihrer privaten Mittel Kredite gewähren unter den Bedingungen und in der Höhe, die in den Moschwej Owdim üblich sind. 3. Der Council nimmt die Gründung der Gesellschaft für landwirtschaftliche und städtische Kolonisation des Mittelstandes („Rassco") zur Kenntnis, die durch die Initiative und mit dem Kapital der Abteilung für die Ansiedlung deutscher Juden gegründet wurde. Der Council gibt der Zuversicht Ausdruck, daß die Exekutive Mittel und Wege finden wird, diese Gesellschaft zu stärken und ihren Arbeitskreis unter Aufsicht der Exekutive zu erweitern. 4. Die Ansiedlung des Mittelstandes erfordert die Vorbereitung der Siedler für die Landwirtschaft und das Leben auf dem Lande. Um den Ansiedlungskandidaten und ihren Familienmitgliedern die Vorbereitung zu erleichtern, sind sie an ihren Arbeitsorten unter entsprechenden Wohnungsverhältnis>en unterzubringen und ist für eine entsprechende Instruierung durch Besuche von Sachverständigen, Schaffung von Kursen, fachliche Publikationen sowie durch Ansiedlung einer Anzahl von Sachverständigen in ihrer Mitte zu sorgen. In den Mittelstandssiedlungen auf dem Boden privater Gesellschaften wird das Kolonisationsdepartement eine Anzahl Sachverständiger ansiedeln, unter der Bedingung, daß der Boden diesen Siedlern zum Selbstkostenpreise und gegen langfristige Zahlung übergeben wird. 22. ANSIEDLUNG DEUTSCHER JUDEN. Der .Council unterstreicht mit Nachdruck die Tatsache, daß mehr als ein Viertel aller Schichten der Einwanderer aus Deutschland aufs Land gegangen sind, und weist auf die tatkräftige Hilfe hin, die die Arbeitersiedlungen der Jewish Agency durch die