Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 808 (sequence 817)
- Language
- German, English, Hebrew
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808 j, Council-Sitzung: Beriebt der Organisations-Kommission VORS, VIZEPRÄS. MORRIS ROTHENBERG: Nach meiner Meinung sollten wir zunächst in unseren Beratungen fortfahren und dann erst beschließen, wann wir die Sitzung des Administrative Committee abhalten. Der Vorschlag des Vorsitzenden wird angenommen. VORS, VIZEPRÄS. MORRIS ROTHENBERG: Wir gehen nunmehr zum Berichj: der Kommission für Organisation und Verfassung über, und ich erteile dem Berichterstatter Herrn Dr. Bernhard Kahn das Wort. BERICHT DER KOMMISSJON FÜR ORGANISATION UND VERFASSUNG. DR. BERNHARD KAHN (Amerika — spricht deutsch): Unsere Kommission hat (Jen schweren Bedenken, die über den jetzigen Zustand der Agency von vielen Seiten geäußert wurden, Rechnung getragen. Sie war aber bei ihren Anträgen sehr vorsichtig; denn die Kommission hat keine Vollmacht, irgend welche konstitutionellen Änderungen zu beantragen oder auch nur auf sie hinzuweisen. Die Kommission bringt sieben Anträge vor. Drei befassen sich mit der Organisierung des nichtzionistischen Teiles für die Jewish Agency, weitere zwei mit der Teilnahme der Agency-Mitglieder an gewissen Einrichtungen der Jewish Agency. Die letzten beiden enthalten sehr wichtige technische Vorschläge. Ich verlese sodann die Anträge der Kommission (liest): 1. a) Der Council beauftragt die Exekutive, innerhalb des Organisations- Departements der Agency eine Stelle für den organisatorischen Ausbau der Jewish Agency zu errichten. Diese Stelle hat insbesondere die Aufgabe, die Stärkung und. Erfassung des nichtzionistischen Teiles der Agency in allen Ländern und die Herstellung eines engeren Kontaktes zwischen diesem Teile und dem zionistischen Teile herbeizuführen. b) Für diesen Zweck soll die Exekutive im Budget eine entsprechende Summe sichern. c) Bei dieser Stelle wird von der Exekutive ein Beirat eingesetzt. 2. Die Exekutive hat def nächsten Sitzung des Administrative Committee endgültige Vorschläge in bezug auf die Formen und. den Inhalt der Zusammenarbeit beider Teile der Agency zur Beratung und Beschlußfassung zu unterbreiten. 3. Bis zur definitiven Regelung durch das Administrative Committee sollen, in Anlehnung an den Art. 5, Abs. 3 der Verfassung, für die Wahlen der nichtzionistischen Vertreter im Council geeign-ete Wahlkörper geschaffen werden. . Als solche kommen, soweit es die lokalen Verhältnisse gestatten, in Betracht: jüdische Gemeinden und andere geeignete Körperschaften, die ihre Bereitwilligkeit erklären, sich innerhalb der Jewish Agency an dem Palästinaaufbau zu beteiligen und ihre Pflichten gegenüber dem Keren Hajessod in den Grenzen ihrer legalen und finanziellen Möglichkeiten zu erfüllen, sowie Organisationen der Kerert-Hajessod-Zahler. Niemand kann eine amtliche Stellung oder Vertretung in der Agency annehmen, ohne seine Keren-Hajessod-Verpflichtungen erfüllt zu haben. 4. Der Council erwartet, daß seine Mitglieder und Ersatzmitglieder an der Arbeit des Keren Hajessod durch aktive Teilnahme an den Sammlungen mitwirken und sich an den Kuratorien de$ K. H. in den einzelnen Ländern beteiligen. 5. Der Council nimmt den Wunsch der Nichtzionisten zur Kenntnis, in allen Institutionen der Jewish Agency (Keren-Hajessod-Kommissionen, Palästinaämter usw) vertrete^ zu sein, und beauftragt die Exekutive, baldigst geeignete Formen für die Erfüllung dieser Forderung 7.u finden.