Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 674 (sequence 683)
- Language
- German, English, Hebrew
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- Haifa 1× ep/1047930
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674 U ebertrag....... 1) Technikum Haifa und techn. Erziehung......... m) Pensionen, Informationsbureau, Reserve für Abfindungen und Diverses......... n) Zahlungen in Verbindung mit dem Departement für Organisation u. Propaganda in London o) Allgemeine Reserve . . . p) Ansiedlung deutscher Juden . .. Investitionen aus Einnahmen von der Verwertung des Bodenbesitzes: Kolonisation......... 30.000 Piund Hilfswirtschaften und Wohnbauten in den Kolonien........ 20.000 * 209.000 Pfund 1.200 * 5.000 „ 3.500 „ 20000 » 238.700 Pfund 30.000 * . 69.300 Pfund 50;000 318.70QPfüDd 388000 Pfund 44. RESOLUTIONEN ZUM BUDGET. 1. In Anbetracht der Tatsache, daiS der im Budget für da3 Jahr 5696 für die landwirtschaftliche Kolonisation ausgesetzte Betrag in keiner Weise den tatsächlichen Bedürfnissen entspricht, ersucht der KongreÜ die Exekutive, dringend für die Beschaffung zusätzlicher Geldmittel, auf dem Wego einer Anleihe oder auf anderen Wegon, zu sorgen, um der landwirtschaftlichen Kolonisation im Jahre 5696 einen weiteren Betrag zur Verfügung zu stellen, der mindestens doppelt so groß wie der« im Budget vorgesehene Betrag sein soll. 2. Um die Durchführung des Beschlusses der Budgetkonnnission zu ermöglichen, der zusätzliche Beträge, und zwar 1000 Pfund für das Bialik-Institut« für Kulturarbeit in der Galuth, 1000 Pfund zur Errichtung des Kontrollamte« sowie einen gewissen Betrag, auf Grund des Beschlusses der Exekutive, für deren Ausgaben in Jerusalem und London bewilligt — wird die Exekutive ermächtigt, das .Ausgabenbudget um einen Betrag bis zu 5000 Pfund zu erhöhen. 3. Alle Mehreinnahmen des Keren Hajessod, die über die im Budget vorgesehenen Einnahmen hinausgehen, sollen zur Ganze für landwirtschaftliche Ansiedlung, für Hilfswirtschaften und für die Schaffung von Wohnungen in der* Kolonien verwendet werden. Ausgenommen hievon sind die in Punkt 2 genannten Beträge. 4. Alle Einnahmen aus dem Posten „Alijah", die über den im Budget vorgesehenen Betrag hinausgehen, sollen für Hachschara und die Verbesserung der Wohnungsverhältnisse bei der Hachschara im Ausland sowie für soziale Fürsorge unter den Einwanderern in Erez Israel verwendet werden. 5. Die Einnahmen aus den Dividenden von Aktien, die sich im Besitz der Jewish Agency und des Keren Hajessod befinden, sollen für Wasserfors* hung verwendet werden. 6. Der Kongreß ersucht die Exekutive, außerhalb des regulären Budgets, für 3ie Aufbringung von 2500 Pfund aus besonderen Quellen für die Hebräische Universität in Jerusalem zu sorgen. 7. Die von der Exekutive für Erziehung, Gesundheit und soziale Fürsorge bestimmten Beträge werden durch Vermittlung des Waad Leumi ausgegeben, in engster Zusammenarbeit mit den dafür zuständigen Departements der Jewish Agency. 8. Der Kongreß überweist der Exekutive die Aufgabe, Bestimmungen auszuarbeiten, welche die Rechte der Exekutive betreffend die Durchführung des Budgets bestimmen sollen hinsichtlich der Ueberführung von Beträgen von •inem Posten auf den anderen, sowie hinsichtlich der Erhöhung oder Kürzun«