Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 673 (sequence 678)
- Language
- German, English, Hebrew
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669 25. GESELLSCHAFT FÜR ANSIEDLUNG. Der Kongreß begrüßt die Gründung der Kolonisationsgesellschaft gemäß den Weisungen des XVIII. Zionistenkongresses. Die Gesellschaft wird ihre Kolonisationstätigkeit mit den Mitteln des Keren Hajessod, die ihr zur Verfügung gestellt werden, entfalten. Auf Grund dieser eigenen Mittel wird die Gesellschaft für Heranziehung von zusätzlichem Investierungskapital und für Kooperation mit anderen Kolonisations-Gesellschaften und -Institutionen sorgen. 26. LANDWIRTSOHAFTSRAT. Der Kongreß fordert die Exekutive auf, aus Vertretern der Landwirtschaft in Erez Israel einen landwirtschaftlichen Beirat zu errichten. 27. VERSICHERUNG. Der Kongreß fordert die Exekutive und den Keren Hajessod auf, die Anträge Dr. Rufeisen bezüglich der Versicherung der Siedler auf Grund ihrer mit dem Keren Hajessod abgeschlossenen Vorträge auf ihre Ausführbarkeit zu prüfen. 28. ANSIEDLUNG DES MITTELSTANDES. 1. Der Kongreß stellt mit Genugtuung fest, daß die Exekutive begonnen hat, Kandidaten des Mittelstandes für landwirtschaftliche Ansiedlung im Ausland zu organisieren und sie nach Erez Israel zu bringen. Der Kongreß fordert die Exekutive auf, diese Tätigkeit fortzusetzen, nachdem sich die Ergebnisse der ersten Aktion übersehen lassen werden. 2. Der Kongreß beauftragt die Exekutive, die Ansiedler des Mittelstandes, die bereits ihren Boden besetzt haben, unter gewissen Bedingungen mit Anleihen zwecks Intensivierung und Vervollkommnung ihrer Wirtschaften zu unterstützen. Neuen Ansiedlern wird die Exekutive zur Vervollständigung ihrer privaten Mittel Kredite gewähren unter den Bedingungen und in. der Höhe, die in den Moschweij Owdim üblich sind. 3. Der Kongreß nimmt die Gründung der Gesellschaft für landwirtschaftliche und städtische Kolonisation des Mittelstandes („Rasco") zur Kenntnis, die durch die Initiative und mit dem Kapital der Abteilung für die Ansiedlung deutscher Juden gegründet wurde. Der Kongreß gibt der Zuversicht Ausdruck, daß die Exekutive Mittel und Wege finden wird, diese Gesellschaft zu stärken und ihren Arbeitskreis unter Aufsicht der Exekutive zu erweitern. 4. Die Ansiedlung des Mittelstandes erfordert die Vorbereitung der Siedler für die Landwirtschaft und das Loben auf dem Lande. Um den Ansiedlung«- kandldaten und ihrem Ffimlllf nmittrlimlorn <ll<i Vorhaltung su erleiohtorn, sind sie an ihren Arbeitsorten in entsprechenden Wohnungsbodingungon unterzubringen und ist für eine entsprechende Instruierung durch Besuche von Sachverständigen, Schaffung von Kursen, fachliche Publikationen, sowie durch Ansiedlung einer Anzahl von Sachverständigen in ihrer Mitte zu sorgen. In den Mittelstandssiedlungen auf dem Boden privater Gesellschaften wird das Kolonisationsdepartement eine Anzahl Sachverständiger ansiedeln, unter der Bedingung, daß der Boden diesen Siedlern zum Selbstkostenpreise und gegen langfristige Zahlung übergeben wird. 29. ANSIEDLUNG DEUTSCHER JUDEN. Der Kongreß unterstreicht mit Nachdruck die Tatsache, daß mehr als ein Viertel aller Schichten der Einwanderer aus Deutschland ins Dorf gegangen sind, und weist auf die tatkräftige Hilfe hin, die die Arbeitersiedlungen der Jewish Agency durch die Aufnahme einer großen Anzahl deutscher Einwanderer sowohl aus dem Hechaluz, wie der Jugend-Alijah, wie des Mittelstandes, sowie durch deren Unterweisung in der Arbeit und durch Unterstütwung bei der