Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 639 (sequence 644)
- Language
- German, English, Hebrew
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Ben-Gurion, Grossmann, Goldmann, Weizmann 639 1. Der Transfer hat sich nur auf die Überführung von Kapitalien solcher Juden aus Deutschland zu beziehen, die nach Palästina auswandern oder auswandern wollen. Die Überführung von Kapitalien ohne die direkte Verbindung mit Personen, die sofort auswandern wollen, ist nur zulässig, wenn es sich um Kapitalien handelt, die nationalen oder öffentlichen Fonds zugeführt werden, die keinen privaten Interessen dienen. 2. Die Haavarah bleibt auf Palästina beschränkt. Eine Erörterung über eine Änderung dieser Regel ist nur in Ausnahmefällen von Nothilfe und nur unter bestimmten Kautelen zulässig. 3. Die Haavarah wird nichts zu tun haben mit den Transferabkommen, die gewisse Exporteure in Palästina abschließen wollen. Alle derartigen Abkommen, für die es bei uns schon gewisse populäre Ausdrücke gibt, werden mit den die Haavarah kontrollierenden Instanzen nichts zu tun haben. VORS. PRÄS. Dr. WEIZMANN: Damit hat der Kongreß die Vorschläge der Politischen Kommission erledigt und genehmigt. Dadurch sind nun alle Anträge der Kommissionen mit Ausnahme der Wahlen und der restlichen Vorschläge der Arbeitskommission erledigt. Die Schlußsitzung des Kongresses beginnt um j.30 Uhr nachmittags, PRÄS.-SEKR. Dr. HERLITZ verliest einige Ankündigungen und Mitteilungen. Schluß der Sitzung: 13 Uhr 20 Min. nachmittags.