Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 19 (1937) Luzern, 20. August bis 6. September 1935
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 633 (sequence 638)
- Language
- German, English, Hebrew
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Gotdmann, Emanueli, Ben-Gurion, Weizmann 633 lehnende Stellung zum Legislative Council. Die Resolution, die wir hier unterbreiten, enthält die wichtigsten Argumente, auf Grund welcher wir nach ernster Überprüfung dieses schwierigen Problems zu der gleichen Konsequenz gelangt sind, der Mandatsregierung Nein zu sagen. Ich brauche diese Argumente nicht zu wiederholen. Wer sie liest, wird wissen, daß unsere Ablehnung des Legislative Council nichts zu tun hat mit einer Ablehnung demokratischer Prinzipien. Und nichts fälscht dieses Problem mehr, als wenn man das demokratische Prinzip schematisch ohne Erfassung des Wesens des jüdischen Problems in Palästina hier anwendet. Die nationale Heimstätte in Palästina wurde nicht so und so viel Juden in Palästina, sondern dem ganzen jüdischen Volk gegeben, und es wäre eine Verfälschung des klaren Sinnes des Mandates, wenn man das Schema der Demokratie, ohne Berücksichtigung der konkreten Situation, auf unseren Fall anwendet. Noch weniger hat unsere Stellung etwas zu tun mit einer Ablehnung der Kooperation mit der arabischen Bevölkerung in Palästina. Eines unserer stärksten Motive bei der Ablehnung des Legislative Council ist der Umstand, daß wir tief davon überzeugt sind, daß es kaum ein Mittel gibt, die Möglichkeit einer Kooperation mit der arabischen Bevölkerung, die wir wünschen und um die wir uns bemühen, zu erschweren, wenn nicht gar unmöglich zu machen, wenigstens für die nächste Zeit, als die Einführung dieses Projektes. Dies mußte gesagt werden, um Mißdeutungen unserer Ablehnung vor der internationalen Welt zu verhüten; denn es ist für uns von großer Bedeutung, daß diese Welt unsere Stellungnahme verstehe und würdige. Wir sehen uns also nicht in der Lage, in dieser Frage mit der Mandatarmacht zu kooperieren. Dies ändert aber nichts an dem Willen der Bewegung, in allen Fragen, in denen es möglich ist, mit der Mandatarmacht zu kooperieren. Autgabe der neuen Exekutive wird es sein, diese beiden Grundsätze, die unsere Haltung bestimmen, miteinander zu versöhnen. Detaillierte Anweisungen kann der Kongreß nicht geben. Seine Aufgabe ist es, die Grundprinzipien unserer Politik festzulegen und dieses kategorische Nein, das wir seit Jahren sagen, noch einmal durch das höchste Forum vor der ganzen Welt zu bestätigen. Der Kommissionsantrag lautet (liest): L. LEGISLATIVE COUNCIL. Der XIX. Zionistenkongreß hat mit großer Sorge von der Absicht der Mandatsregicrung erfahren, in Erez Israel eine gesetzgebende Körperschaft zu schaffen. Der Kongreß sieht in diesem Schritt einen Widerspruch zum Geist des Mandates, das die Tendenz in sich schließt, daß das Schicksal Erez Israels nicht nur den bestehenden jüdischen Jischuw in Erez Israel angeht, sondern das ganze jüdische Volk. Jede gesetzgebende Körperschaft, die auf Grund der gegenwärtigen Zusammensetzung der Bevölkerung Erez Israels geschaffen wird und dadurch die jüdische Bevölkerung Erez Israels einer nationalen Minderheit gleichsetzt, verstößt gegen dieses grundsätzliche Recht des jüdischen Volkes. Die Zuerkennung von gesetzgebenden Kompetenzen an Kreise, die offen das Mandat verwerfen und Gegner des jüdischen Nationalheims sind, steht im Gegensatz zum Mandat. Ohne ausdrückliche Anerkennung des Mandates durch die Vertreter der nichtjüdischen Bevölkerung Erez Israels und ohne eine wirkliche Verständigung zwischen Juden und Arabern muß jede Institution von der Art, wie sie die Regierung vorschlägt, den Wuchs des jüdischen Nationalheims bedrohen und das Aufbauwerk, das Juden und Arabern gleichzeitig Segen bringt, erschweren.