Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 18 (1934) Prag, 21. August bis 4. September 1933
- Date
- 1934-01-01
- Page
- Seite 630 (sequence 632)
- Language
- German, English, Hebrew
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3476254-3476290--9039-3485189- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
630 C. Beschlüsse des Council. I. FINANZEN. 1. Budget für das fahr 5694. Das Administrative Committee wird beauftragt und ermächtigt, über das Budget für das kommende Verwaltungsjahr zu beschließen. IL VERFASSUNG UND ORGANISATION. 2. Vollmachten der Exekutive. Die Exekutive wird ermächtigt, Geldanleihen für Zwecke der Jewish Agency aufzunehmen und die im Zusammenhang mit Geldanleihen erforderlichen Dokumente auszufertigen. 3. Reorganisierung der feivish Ageficy. a) Die Exekutive wird aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den nichtzionistischen Teil der Jewish Agency zu aktivieren. b) Es wird eine Kommission zum Zwecke der Ausarbeitung von Vorschlägen, betreffend Reorganisierung des nichtzionistischen Teiles der Jewish Agency eingesetzt, bestehend aus den Herren: Dr. Armin Weiner, Dr. Hugo Herrmann, Joseph C. Hyman, Prof. Maurice J. Karpf sowie aus weiteren Mitgliedern, die von der Exekutive zu ernennen sind. 4. Besetzung der Exekutive. Der Council nimmt folgende Erklärung zur Kenntnis: Die bevollmächtigten Vertreter der fewish Agency und des 18. Zionistenkongresses, die zusammengetreten sind, um Mitgliederzahl und Mitglieder der Exekutive der feivish Agency auf Grund der Vereinbarung vom 14. August 1929 zu erörtemy ferner die Wahlen des Präsidiums des Administrative Committee der fewish Agency zu erörtern, haben sich auf folgende Vereinbarung geeinigt: 1. Beide 'Ceile anerkennen die Unverletzbarkeit der erivähnten Vereinbarung und die Rechte der nichtzionistischen Mitglieder der fewish Agency, ivährend der Dauer ihrer Gültigkeit ihren Bestimmungen entsprechend in der Exekutive der Jewish Agency vertreten zu sein. 2. Die nichtzionistische?i Mitglieder der Agency, die in Prag versammelt sind, behalten sich das Recht auf gleiche Vertretung in der Exekutive gemäß der erwähtiten Vereinbarung vor, schlagen aber zur Zeit vor, nur drei nichtzionistische Mitglieder zu ivählen, p,?id zwar die Herren Dr. Berkson, Dr. Hexter und Dr. Senator. 3. Da es für die zionistischen Mitglieder des Council nicht möglich ist, dem Council rvährend seiner Tagung die Namen ihrer Vertreter in der Exekutive der Jeivish Agency bekanntzugeben, wird vereinbart, daß der Council auf Grund des Artikels 6, Abs. 5, Punkt I, die Vollmacht zur Wahl der Exekutive, die der Council sonst selbst vorgenommen haben würde, dem Administrative Committee überträgt, und daß die Wahl so durchgeführt werden soll, daß die endgültig gewählte Exekutive die drei im vorhergehenden Absatz erwähnten Mitglieder einschließen soll. 4. Es wird vereinbart, daß der Unterschied in der Zahl der zionistischen und der nichtzio?iistischen Mitglieder in der Exekutive so aufgefaßt werden soll, daß die flichtzionistischen Plätze im Sinne des Artikels 7, Abs. 3, der Vereinbarung frei bleiben und, erforderlichenfalls gemäß der Vereinbarung besetzt werden sollen.