Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 498 (sequence 636)
- Language
- German, English, Hebrew
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3476254-3476286--7648-3483796- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
498 19. KONGRESS-SITZUNG: Fortsetzung des Berichtes der Kommission für landwirtschaftliche Kolonisation 8. Der Kongress empfiehlt demgemäss, dass ein systematischer Plan für Landerwerb sofort durch die zuständigen Instanzen für Bodenkauf und Kolonisation ausgearbeitet werden soll, der u. a. auf folgendem basiert sein soll: a) einer umfassenden Erforschung der verfügbaren Wasserquellen Palästinas; b) einer detaillierten Bodenuntersuchung; c) einer systematischen Sammlung aller Informationen über die Bedingungen des Erwerbs derjenigen Ländereien, die für zukünftige Käufe in Betracht kommen können. 9. Der Kongress akzeptiert für die nächsten zwei Jahre folgendes vom KKL unterbreitete Arbeitsprogramm, das im Einvernehmen mit der Exekutive und im Einklang mit ihrem Kolonisationsprogramm durchzuführen ist: a) Erwerb möglichst grosser Flächen in den Zonen der intensiven Landwirtschaft, die für eine dichte Besiedelung in Betracht kommen; b) in der Nähe der bestehenden und entstehenden Kolonien müssen Bodenflächen zwecks Ansiedlung der in den Kolonien beschäftigten Arbeiter erworben werden; c) Erwerb der entsprechenden Flächen für Begründung von Schchunoth Owdim in der Nähe von Tel Aviv und Jerusalem; d) in den Gebieten, wo in Zukunft eine industrielle Entwicklung einsetzen kann, in erster Reihe dort, wo bereits Arbeiten für die bestehenden Konzessionen begonnen wurden, soll sich der KKL ausreichend grosse Flächen sichern; e) Erwerb der für die Konsolidierung der von der Zionistischen Organisation begründeten Siedeiungspunkte notwendigen Flächen, um allen Ansiedlern die von der zionistischen Kolonisationsinstanz bestimmte Flächeneinheit geben zu können; f) ein organischer Teil der Tätigkeit des KKL ist die Ausführung der ersten Ameliorationen, d. h. die Sanierung des Bodens. Auf allen bereits bestehenden und in Zukunft zu erwerbenden Böden soll der KKL solche Arbeiten ausführen. Ausserdem soll er für alle Siedeiungspunkte auf den bereits in seinem Besitz befindlichen Böden die Wasserversorgungsarbeit zu Ende führen. Dagegen soll der KKL fortan von allen Wasserversorgungsarbeiten völlig befreit werden, weil diese Arbeiten einen Teil der eigentlichen Kolonisationsarbeiten darstellen und demgemäss von den Kolonisationsinstanzen der Zionistischen Organisation ausgeführt werden müssen. g) Der KKL soll auch weiterhin Aufforstungsarbeiten im Rahmen der besonderen Eingänge des Baumspendenfonds ausführen. Antrag 7—9 wird angenommen.