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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1929-01-01 · 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929 · p. Seite 469

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
Date
1929-01-01
Page
Seite 469 (sequence 607)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476286--7619-3483767
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Rosenblüth, Bart, Genachowski, Neustadt 469 Del. M. Neustadt (Poale Zion): Wir beantragen, für den Kommissionsantrag gesonderte Abstimmung in zwei Teilen. Beide Teile des Kommissionsantrages werden angenommen. Berichterstatter Dr. Barth: Es liegt dem Kongress ein Antrag des Keren Kajemeth vor: 1. Der XVI. Zionistenkongress macht es allen Mitgliedern der Zionistischen Organisation zur Pflicht, durch aktive Mitarbeit an den Sammlungen das für die Jahre 5690 und 5691 notwendige Kontingent von einer Million Pfund netto aufzubringen, welches für die Deckung der bestehenden Verpflichtungen des Keren Kajemeth und für die Erwerbung neuer Ländereien verwendet werden soll. 2. In Anbetracht dessen, dass die ganze zionistische Welt für die in den nächsten zwei Jahren erforderlichen Bodenerwerbungen durch den Keren Kajemeth die Aufbringung von einer Million Pfund netto für unbedingt notwendig hält, und in Anbetracht dessen, dass von den vier Jahresaktionen des KKL die Tischri-Aktion die wichtigste ist. fordert der XVI. Zionistenkongress alle aktiven und organisierten Zionisten auf, sich in den Dienst dieser Aktion zu stellen und dieselbe mit dem Ziel durchzuführen, den grössten Teil des Jahreskontingents für 5690 aufzubringen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Annahme des Antrages wird vom Kongress mit lebhaftem Beifall begrüsst. Berichterstatter Dr. Barth: Wir kommen nunmehr zum letzten Antrag der Kommission: 1. Der XVI. Zionistenkongress anerkennt das Recht aller Beamten der zionistischen Institutionen sowie der Institutionen der Agency, in Erez Israel der Allgemeinen Beamtenorganisation, die der Allgemeinen jüdischen Arbeiterorganisation in Erez Israel angegliedert ist, anzugehören. 2. Der Kongress beauftragt die Zionistische Exekutive, im Laufe der nächsten drei Monate ein Arbeitsreglement für alle Beamten der zionistischen Institutionen sowie der Institutionen der Jewish Agency in Erez Israel im Einverständnis mit der Allgemeinen Beamtenorganisation auszuarbeiten. Dazu liegt ein Minderheitsvotum vor. Die Kommission hat sich auf den Standpunkt gestellt, dass das Recht der Beamtenschaft, sich zu organisieren, nicht angetastet wird und dass wir anerkennen müssen, dass die Beamtenschaft das Recht hat, sich in denjenigen Organisationen zu organisieren, die ihr angemessen erscheinen. Ein weitergehender Antrag lag nicht vor, insbesondere nicht ein solcher Antrag, wie zunächst von einigen Seiten behauptet worden ist, dass anerkannt werden sollte, dass die Beamtenorganisation das Recht hat, alle Beamten zu vertreten. Die Kommission war der Meinung, dass die Bedenken gegen die Koalitions-

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