Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 451 (sequence 589)
- Language
- German, English, Hebrew
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/3476254-3476286--7601-3483749- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Halpern 451 „Hierbei ist davon auszugehen, dass der Verkauf von Boden auf Kreditbasis an Personen, die durch die Siedlungsunternehmungen der Jewish Agency angesiedelt werden oder Kredite aus jüdischen Fonds für den Aufbau ihrer Siedlung in Anspruch nehmen, nicht in Frage kommt, da solchen Personen erbpachtweise Böden des jüdischen Nationalfonds zugewiesen werden." Artikel 12: Die Ueberschrift soll lauten: „Auflösung dieser Vereinbarung", in englisch: „Termination of the Agreement". Artikel 12, Abs. 4: Der Schluss des I. Satzes soll lauten: „Ist diese Vereinbarung über die erweiterte Jewish Agency aufgelöst". Artikel 12, Abs. 4: Der Schlusspassus soll lauten: „Unbeschadet des Rechtes der Zionistischen Organisation, von dieser Vereinbarung zurückzutreten, hat der Präsident der Agency, bevor diese Kündigung in Kraft getreten ist, die Angelegenheit vor den Council zu bringen und zu diesem Zwecke, wenn nötig, eine ausserordentliche Tagung des Councils einzuberufen." Artikel 13 soll lauten: „Diese Vereinbarung kann mit Ausnahme von Art. 3 und Art. 4, Absatz 2, bei einer Sitzung des Councils mit den Stimmen von mindestens zwei Dritteln der gesamten, zu der betreffenden Zeit bestehenden Mitgliedschaft des Councils abgeändert werden. Jede Aenderung von Artikel 3 und 4. Absatz 2 ...." IL Die Exekutive wird ferner ermächtigt, sofort nach Inkrafttreten des Abkommens über die Verfassung der erweiterten Agency Sr. britischen Majestät Regierung namens der Zionistischen Organisation zu ersuchen, die erweiterte Jewish Agency als die im Palästina-Mandat vorgesehene Jewish Agency anzuerkennen unter gleichzeitiger Abgabe der Zusicherung bezüglich des Status der Zionistischen Organisation für den Fall der Wiederauflösung der erweiterten Agency, wie sie oben erwähnt wurde. Der Kongress nimmt mit tiefer Befriedigung davon Kenntniss, welchen Widerhall die Vorschläge des XIV. und XV. Kongresses für die Erweiterung der Jewish Agency gefunden haben. Der Kongress zollt besondere Anerkennung denjenigen, die gemeinsam mit der zionistischen Exekutive die Initiative in der Bewegung für die Erweiterung der Agency ergriffen haben. Der Kongress sieht in der Erweiterung der Agency eine sichere Gewähr für fruchtbare Zusammenarbeit aller Juden, die gewillt sind, an der Wiederaufbauarbeit in Palästina und der Errichtung der Jüdischen Nationalen Heimstätte teilzunehmen. Der Kongress begrüsst herzlich die Vertreter der jüdischen Gemeinschaften in verschiedenen Teilen der Welt, die zusammen mit den Vertretern der Zionistischen Organisation an der Gründungstagung des Council teilnehmen werden. Berichterstatter Dr. Halpern: Der letzte Passus sollte von der Politischen Kommission behandelt werden. Dies ist bisher nicht geschehen, es steht also vorläufig nicht zur Debatte.