Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 431 (sequence 569)
- Language
- German, English, Hebrew
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/3476254-3476286--7581-3483729- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Barth, Grossmann 431 M. Grossmann (A. C , Revisionist): Die Jewish Agency-Konstitution ist noch nicht ratifiziert. Wir können daher auch nicht die auf die Jewish Agency bezüglichen Organisationsbestimmungen behandeln. Es muss eine Ordnung in die Verhandlungen hineinkommen. Wir können hier nicht von den Vorgängen hinter den Kulissen abhängig sein. Berichterstatter Dr. Barth: Sie sind im Irrtum. Gestern war der Antrag gestellt worden, dass man die Konstitution nicht ratifizieren solle, bevor man nicht diese organisatorischen Beschlüsse kennt, die man jetzt behandelt. Selbstverständlich sind diese davon abhängig, dass die Konstitution der Jewish Agency von uns angenommen wird. Wir behandeln sie also konditionell. M. Grossmann Konditionelle Behandlung ist Zeitverschwendung. Ich stelle formeil den Antrag, die Verhandlungen über die Resolutionen abzusetzen, bis die Jewish Agency-Konstitution hier erledigt ist. Antrag Grossmann wird abgelehnt, Anträge der Kommission I b) 1 —3 angenommen. Ref. Dr. Barth liest Antrag I b) vierter Absatz vor: 4. Scheidet in der Zeit, in der der Kongress nicht versammelt ist, ein Mitglied des zionistischen Teiles der Agency-Exekutive aus, so erfolgt der Ersatz laut obigem Absatz 2, und wenn eine Neuwahl erforderlich oder zweckmässig ist, gemäss § 53, Absatz 6 des Organisations-Statuta. In diesem Falle wird der Beschluss des Aktionskomitees von den zionistischen Mitgliedern des Administrative Committee ausgeführt. Antrag I, b) 4 wird angenommen. Ref. Dr. Barth bringt Antrag I a) zur Verlesung. a) Zionistische Vertreter im Council und Administrative Committee. 1. Der Kongress wählt die zionistischen Mitglieder des Councils der Jewish Agency und die Stellvertreter aus seiner Mitte, gemäss den Proportionen der Fraktionen und Landsmannschaften. Dabei müssen die Interessen aller zionistischen Verbände in den kleinen Ländern berücksichtigt werden. In Ausnahmefällen kann der Kongress auch solche Mitglieder in den Agency-Council wählen, die nicht Kongressdelegierte sind. 2. Der Kongress wählt das Aktionskomitee in einer Anzahl, die die Wahl von zionistischen Vertretern im Administrative Committee der Jewish Agency sowie ihrer Stellvertreter aus der Mitte des Aktionskomitees ermöglicht.