Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 376 (sequence 514)
- Language
- German, English, Hebrew
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376 H. KONGRESS-SITZUNG: Bericht der Agency-Kommission Dagegen mache ich Sie darauf aufmerksam, dass infolge eines bedauerlichen Versehens in den Resolutionen, die Ihnen vorliegen, eine Resolution mit aufgenommen ist, die von der Kommission nicht angenommen wurde. Der Antrag auf Abänderung des Absatzes 1 des Paragraph 12 war ein Minderheitsantrag, wurde aber nicht von der Kommission angenommen. (Dr. Soloweitschik: Letzten Endes!) Nein, die Kommission war für Zweidrittelmajorität. (Zwischenruf Grossmann: Ist in den Papieren, die uns vorliegen, ein Druckfehler oder war dies vorgestern ein Beschluss der Kommission?) Es wäre dasselbe, als wenn wir Ihnen die 16 oder 17 Entwürfe der Konstitution vorgelegt hätten, die uns im Laufe der Zeit vorgeschlagen wurden. Dem Kongress können nur endgültige Arbeiten vorgelegt werden. Dagegen liegen zu Paragraph 12 mehrere Minderheitsanträge vor. Zunächst einer der Revisionisten, In diesem heisst es: Absatz 1 ist zu streichen. Absatz 2 soll lauten: „Jede an dieser Vereinbarung beteiligte Gruppe kann dem Präsidenten der Agency ihre Absicht, von der Vereinbarung zurückzutreten, mitteilen. Jede derartige Kündigung de* Mitgliedschaft tritt am Ende eines Jahres, von dem Zeitpunkt ihrer Mitteilung an gerechnet, in Kraft." Diese Abänderung bezieht sich sowohl auf Absatz 2) wie auf Absatz 4). Der Abänderungsantrag läuft weiter: „Eine derartige Ankündigung seitens der Zionistischen Organisation ist als Kündigung der Vereinbarung selbst anzusehen und hat die Auflösung der Vereinbarung in der Zeit des vorigen Absatzes zur Folge. Die Zionistische Organisation kann diese Kündigung nicht vor Ablauf des dritten Jahres nach Inkrafttreten der Vereinbarung geben." (Zwischenruf Grossmann : Kongressbeschluss.) Dann gibt es einen Antrag der Radikalen, der heisst: Absatz 1 soll lauten: „Diese Vereinbarung kann aufgelöst werden in einer Sitzung des Council durch einen Beschluss der Mehrheit der gesamten zu der betreffenden Zeit bestehenden Mitgliedschaft des Council. Die Einberufung zu einer solchen Sitzung des Council muss drei Monate vor der Sitzung stattfinden unter gleichzeitiger schriftlicher Mitteilung an die Mitglieder, dass bei der Sitzung ein Antrag auf Auflösung dieser Vereinbarung über die erweiterte Jewish Agency zur Verhandlung gelangen soll." Und zu Paragraph 12, Absatz 4, liegt folgender Abänderungsantrag der Radikalen vor: Der Schluss des ersten Satzes dieses Absatzes soll lauten: „ist diese Vereinbarung über die erweiterte Jewish Agency aufgelöst." Absatz 4 des Paragraph 12 ist im Einverständnis mit der Exekutive durch eine Suokommission der Kommission abgeändert worden, und zwar nur formal, um eine grössere Klarheit zu schaffen. Es ist Ihnen versehentlich