Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 74 (sequence 212)
- Language
- German, English, Hebrew
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74 3. KONGRESS-SITZUNG: Referat über die Verfassung der Jewish Agency Downing Street, 22. Juli 1929. Mein Herr! 1. Ich bin von Lord Passfield beauftragt, auf die Besprechung Bezug zu nehmen, die Mr. Stein und Dr. Brodetsky im Kolonial-Amt am 16. April h?tten und in welchem die Frage der Errichtung der erweiterten Jewish Agency diskutiert wurde. 2. Im Verlauf dieser Besprechung wurde zum Ausdruck gebracht, dass die Zionistische Organisation eine Versicherung haben möchte, auf Grund deren im Falle der Auflösung der erweiterten Agency die Funktionen der Agency an die Zionistische Organisation zurückfallen würden. 3. Die Frage ist in Beratung mit dem High Commissioner für Palästina und dem Auswärtigen Amt sorgfältig erwogen worden, und ich habe zu erklären, dass S. M. Regierung bereit ist, der Zionistischen Organisation eine Zusicherung in folgendem Wortlaute zu geben: „Im Falle der Auflösung der erweiterten Jewish Agency wird die Britische Regierung, nachdem ihr die Auflösung durch die Zionistische Organisation zur Kenntnis gebracht wurde, die Zionistische Organisation als Jewish Agency im Sinne des Artikels 4 des Mandates für Palästina anerkennen, vorausgesetzt, dass ihre Organisation und Verfassung zu dieser Zeit angemessen sind. Die Organisation soll in diesem Falle in allen Beziehungen als in den Stand zurückversetzt gelten, den sie vor der Erweiterung der Agency eingenommen hatte." 4. Ich habe zu erklären, dass der Vorbehalt in die obige Formel aufgenommen ist, im Hinblick auf die Fassung von Artikel 4 des Palästina- Mandats, der vorsieht, dass die Zionistische Organisation als Jewish Agency anerkannt wird, vorausgesetzt, dass ihre Organisation und Verfassung nach Auffassung der Mandatarmacht angemessen sind. 5. Ich habe ferner auszuführen: erstens, dass diese Zusicherung davon abhängig ist, dass der Staatssekretär sich davon überzeugt, dass die Wiederauflösungsklausel in der Verfassung der erweiterten Agency die Umstände und Bedingungen, unter denen die Agency als aufgelöst zu betrachten ist, klar definiert, zweitens, dass im Hinblick-auf die Bestimmungen des Artikels 4 des Mandates die Zusicherung solange nicht als in Kraft getreten angesehen werden kann, als nicht ein Plan für die erweiterte Agency, der vom Zionistenkongress ratifiziert ist, formell von S. M. Regierung angenommen ist. Ich bin, mein Herr, Ihr ergebener Diener O. G. R. WILLIAMS. An den Sekretär der Zionistischen Organisation. Es bleibt demnach nur zu erörtern, unter welchen Voraussetzungen die Wiederauflösung eintreten kann. Ich will hier nicht auf Einzelheiten eingehen, die in der Kommission behandelt werden mögen und die ihre letzte Fassung vielleicht erst bei der Gründungstagung des Councils erhalten können. Für die Zwecke dieser allgemeinen Uebersicht mag es genügen, dass die