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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1929-01-01 · 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929 · p. Seite 53

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
Date
1929-01-01
Page
Seite 53 (sequence 191)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476286--7203-3483351
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Weizmann 53 in seinen politischen Resolutionen aufgezählt wurden. Der neue Zolltarif, obwohl er vom jüdischen Gesichtspunkt aus nicht in vollem Umfange befriedigt, bedeutet nichtsdestoweniger einen beträchtlichen Schritt in der Richtung auf Befriedigung der Bedürfnisse der jüdischen Industrie. In der Subvention der Regierung für die hebräischen Schulen ist eine beträchtliche Erhöhung eingetreten, während auf dem Gebiete des öffentlichen Gesundheitsdienstes die jüdischen Beschwerden, wenn auch nicht voll behoben, so doch nicht mehr so heftig sind wie früher. Einige der Resolutionen des XV. Kongresses bezogen sich auf das veraltete und nicht adäquate System der Bodenbesteuerung, das in Palästina in Kraft ist. Das alte System ist nicht völlig beseitigt worden, aber der Weg für das völlige Verschwinden dieses Systems ist nun gebahnt, und einige der Uebelstände, auf die der XV. Kongress die Aufmerksamkeit lenkte, wurden, wenn nicht gänzlich behoben, so doch beträchtlich gemildert, und zwar durch die in den letzten zwei Jahren in Kraft getretene Gesetzgebung über eine Veranlagung für die Besteuerung städtischen Grundeigentums, und auch in bezug auf die Umwandlung des Zehnten, der in zahlreichen ländlichen Bezirken in feste jährliche Zahlungen umgewandelt worden ist. Wenig ist bisher geschehen, um diejenigen Bestimmungen des Mandates auszuführen, welche die Regierung verpflichten, die Ansiedlung von Juden auf dem Lande zu fördern, aber die Voraussetzung dazu ist durch den Fortschritt der Landkatastrierung und durch die Landbesiedlungsverordnung geschaffen worden, die zur Fixierung der Grenzen und der endgültigen Registrierung der Bodenbesitztitel im ganzen Lande führt. Im Zusammenhang mit den politischen Resolutionen des Basler Kongresses ist es richtig, die Konzession zu erwähnen, die die Regierung in der Angelegenheit der Beisanböden gemacht hat. Die Bedürfnisse der Konzessionsinhaber des Beisanabkommens von 1924 sind der Inhalt einer offiziellen Erklärung vom letzten September. Diese Erklärung hat einen etwas komplizierten Charakter, und ihr praktischer Wert vom jüdischen Gesichtspunkt aus muss sich erst noch erweisen. Jedenfalls ist klar, dass unsere ununterbrochenen Vorstellungen in dieser Frage nicht ganz ohne Eindruck geblieben sind und dass die Regierung einen, wenn auch recht späten Versuch gemacht hat, uns eine gewisse Satisfaktion zu gewähren. Einen weiteren augenscheinlichen Wandel in der Haltung der Regierung kann man in der Beschäftigung einer beträchtlichen Anzahl jüdischer Arbeiter bei den Regierungsarbeiten von 1928 sowie in den Zusicherungen erblicken, die wir in be-

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