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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1929-01-01 · 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929 · p. Seite LXXIII

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
Date
1929-01-01
Page
Seite LXXIII (sequence 89)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476286--7101-3483249
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LXXIII 40. Erziehungs-Statut (Chukath-Hachinuch) A. Die Palästina-Exekutive der Jewish Agency ist die entscheidende Instanz in allen administrativen und finanziellen Angelegenheiten, wie: 1. Festsetzung des Budgets, 2. Verhandlungen mit der Regierung, 3. Ernennung des Leiters des Erziehungsdepartements, 4. Ernennung von Inspektoren, Direktoren und Lehrern in Uebereinstimmung mit dem Erziehungsstatut, 5. Entlassungen aus Budgetgründen nach Beratung mit dem Schulkomitee, 6. Entlassungen aus pädagogischen Gründen in Uebereinstimmung mit dem Statut. B. Zusammensetzung des Waad Hachinuch: 3 Vertreter der Lehrerorganisation, darunter 1 Mitglied des Misrachi, 3 Vertreter des Waad Leumi, darunter 1 Mitglied des Misrachi, 1 Mitglied der Arbeiterorganisation, 4 Vertreter des Jischuw, die durch die Zionistische Organisation ernannt werden, darunter 1 Vertreter des Misrachi und 1 Vertreter der Arbeiterorganisation, 2 Vertreter des Erziehungsdepartements der Regierung, 1 Mitglied der Exekutive, das für Erziehungsangelegenheiten verantwortlich ist. Der Waad Leumi und die Exekutive haben sich über die Wahl ihrer Vertreter zu verständigen und ein Abkommen zu treffen. C. Aufgaben des Waad Hachinuch: 1. Bestimmung des Bildungsgrades der Lehrer und der Schulen, 2. Vorschläge für die Gehaltsskalen der Lehrer, 3. Vorschläge für das Jahresbudget, 4. Meinungsäusserung über alle Angelegenheiten, die unter A. erwähnt sind, 5. Organisation der Erziehungsarbeit, soweit sie sich auf die bestätigte Erziehungsarbeit in den Schulen bezieht. Anmerkungen: a) Das Jahresbudget der Institutionen, das durch den Waad Hachinuch festgesetzt wird, bedarf der Bestätigung durch die Exekutive. Sollte die Exekutive mit dem Budget nicht einverstanden sein, so verweist sie den Vorschlag mit ihrer Motivierung an den Waad Hachinuch zur nochmaligen Beratung zurück, und erst nach der Antwort des Waad Hachinuch, die innerhalb von zwei Wochen erteilt sein muss, kann sie darüber entscheiden. b) Wenn eines der Schulkomitees mit einer Entscheidung des Waad Hachinuch wegen irgend eines seiner Vorschläge nicht einverstanden ist, kann es vom Waad Hachinuch fordern, dass seine Vorschläge vor die Exekutive gebracht werden und der Waad Hachinuch ist verpflichtet, diese Forderung zu erfüllen. 6. Entscheidung über die Eröffnung von Erziehungsanstalten und ihre Schliessung,, sowie über die Einbeziehung bezw. Ausschaltung von Anstalten im Rahmen des bewilligten Budgets. 7. Feststellung eines gemeinsamen Minimalprogramms für Schulen aller Kategorien.

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