Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite XLVI (sequence 62)
- Language
- German, English, Hebrew
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XLVI E. BESCHLÜSSE DES KONGRESSES A. Politik 1. Richtlinien für die zionistische Politik Die Richtlinien für die zionistische Politik in Palästina, wie sie der XV. Kongress auf Grund einer ernsten Prüfung der Lage im Lande formuliert hat, liegen nach wie vor unverändert fest. Die Entwicklung des jüdischen Aufbauwerkes verlangt die aktive Unterstützung und aktive Beteiligung der palästinensischen Regierung im Geiste des Mandates. Unter voller Anerkennung der teil weisen Fortschritte, die im Laufe der letzten beiden Jahre auf dem Gebiete der Beschäftigung jüdischer Arbeiter an öffentlichen Arbeiten und der Beteiligung der Regierung an unserem Schul- und Gesundheitsbudget erreicht worden sind, konstatiert der Kongress mit tiefem Bedauern, dass die Verwaltungspraxis in Palästina auch im Laufe dieser Periode Züge aufweist, durch welche Grundrechte, Lebensinteressen und sogar die Würde des Jischuw verletzt wurden, angefangen von der ungerechtfertigten Einschränkung der Immigration bis zu den administrativen Verfügungen der palästinensischen Verwaltungsbehörden in der Frage der jüdischen heiligen Stätten. Diese Verwaltungspraxis, wie sie sich im Laufe der Jahre seit Einführung der Ziviladministration entwickelt hat, kann nicht ausschliesslich durch Einzelreformen in die Bahnen gelenkt werden, die die Förderung des jüdischen Aufbauwerkes verlangt. Die allgemeine Voraussetzung der erfolgreichen Durchführung ist die wirksame Verankerung der Jewish Agency gemäss den Bestimmungen des Mandats im Organismus der Landesverwaltung, ihre tatsächliche Beteiligung — im Rahmen ihrer konstitutionellen Rechte — an der Beratung und Mitarbeit mit der Regierung in denjenigen wirtschaftlichen, sozialen und anderen Angelegenheiten, die die Errichtung des jüdischen nationalen Heims betreffen. Der Kongress erachtet den Zeitpunkt für gekommen, der Mandatarmacht nahe zu legen, Vorsorge dafür zu treffen, dass dieser rechtmässige Anteil der Jewish Agency an der Entwicklung des Landes in der Praxis der Verwaltung voll und ungeschmälert zum Ausdruck kommt. Insbesondere sind die folgenden Vorschläge und Reformen von der Exekutive der palästinensischen Regierung zur dringenden Durchführung vorzulegen: 1. Systematische Förderung der Industrie, einschliesslich einer Politik der Erziehungszölle für solche lokalen Industrien, die berechtigte Aussichten auf eine gesunde ökonomische Entwicklung haben. 2. Massnahmen zu einer raschen Durchführung der Bestimmungen von Artikel 6 des Mandates mit Bezug auf die Förderung geschlossener Ansiedelung von Juden auf dem Lande, einschliesslich von Staats- und Brachländereien, durch die Regierung. In Fällen zweifelhafter Grenzbestimmung soll die Fläche der Staatsbezw. Brachländereien derzeit mit dem unstreitig in diese Kate* gorie fallenden Minimum angesetzt werden, während Unstimmigkeiten späterer Regelung vorbehalten bleiben.