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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1927-01-01 · 15 (1927) Basel, 30. August bis 11. September 1927 · p. Seite 512

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
15 (1927) Basel, 30. August bis 11. September 1927
Date
1927-01-01
Page
Seite 512 (sequence 554)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476284--6997-3483144
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Beschlüsse nützlichste Qualifikation jedes Einwanderers eine möglichst gründliche Ausbildung ist, und daß die Chaluzbewegung daher den Bedürfnissen der derzeitigen Lage am besten entspricht, wenn sie einer intensiven Schulung der Chaluzim ihre besondere Aufmerksamkeit zuwendet. 51. Vorrecht der Hachscharah und Alij ah. In Anerkennung der besonderen Bedeutung der Chaluzbewegung bei dier gegenwärtigen Lage im Zionismus und in Erez Israel stellt der Kongreß das Vorrecht der Hachscharah und Alijah innerhalb der allgemeinen Immigrationsarbeit fest. Besondere Aufmerksamkeit verdient die Chaluzbewegung in Rußland. Deshalb soll die für die Hachscharah und Alijah der Chaluzim in Rußland vorgesehene Subvention in erster Linie zur Auszahlung gelangen. L- GESUNDHEITSWESEN* 52. Reorganisation des Gesundheitswesens. Der Kongreß beauftragt die Palästina-Exekutive, im Laufe der nächsten Zeit Schritte zu unternehmen, um einen definitiven Plan für die Regelung des zionistischen Gesundheitswesens im Lande unter folgenden Gesichtspunkten auszuarbeiten: a) Zusammenfassung aller öffentlichen nationalen Kräfte, die jetzt auf dem Gebiete des jüdischen Gesundheitswesens tätig sind, zwecks Herstellung völliger Einheitlichkeit. b) Entwicklung der Initiative und Tätigkeit des Jischuw auf dem Gebiete des Gesundheitswesens; systematische Vorbereitung des Jischuw zur Uebernahme der Leitung der Gesundheitsarbeit durch steigende Beteiligung an der finanziellen Verantwortlichkeit und allmähliche Ueberführung bestimmter Gebiete in die Hände der lokalen Organe (Munizipalitäten, Ortsverwaltungen etc.). c) Beteiligung der Regierung an der finanziellen und praktischen Verantwortung für das Gesundheitswesen des Jischuw und Herstellung ständiger Zusammenarbeit zwischen dem Gesundheitsdienst der Regierung und unseren medizinischen Institutionen. Dieser Plan soll im Laufe des folgenden Jahres dem Aktions- Komitee ausgearbeitet zur Genehmigung vorgelegt werden. 53. Beziehungen zwischen Hadassah Medical Organisation und Palästina-Exekutive. Der Kongreß nimmt die zwischen der Zionistischen Palästina- Exekutive und der Hadassah Medical Organisation getroffene Vereinbarung zur Kenntnis und betrachtet sie als eine provisorische 512

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