Mannheim
Compact Memory

Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1927-01-01 · 15 (1927) Basel, 30. August bis 11. September 1927 · p. Seite 496

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
15 (1927) Basel, 30. August bis 11. September 1927
Date
1927-01-01
Page
Seite 496 (sequence 538)
Language
German, English, Hebrew
Belongs to
journal volume
OCR quality
98% known words query
IRI
…/3476254-3476284--6981-3483128
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Beschlüsse C. LANDWIRTSCHAFTLICHE KOLONISATION. 8. Fortschritte der Siedlungen. Der Kongreß stellt die erfreuliche Tatsache fest, daß unsere landwirtschaftlichen Siedlungen sich unverändert weiter entwickeln und von der im Lande seit längerer Zeit herrschenden Krise fast unberührt gebliehen sind und daß sie sich als eine feste Grundlage unseres Aufbauwerkes erwiesen haben, umso mehr als ihre Entwicklung zur vollen Rentabilität deutlich erkennbar ist. 9. Vollendung einiger Siedlungen. Der Kongreß begrüßt die Tatsache der vollendeten Entwicklung einer Reihe von landwirtschaftlichen Siedlungen des Keren Hajessod zur wirtschaftlichen Selbständigkeit und erblickt darin einen begrüßenswerten Fortschritt in dem Konsolidierungsprozeß unserer palästinensischen Wirtschaft. 10. Konsolidierung und Neukolonisation. Das Budget für landwirtschaftliche Kolonisation soll nach dem Grundsatz festgesetzt werden, daß die zunächst bevorstehende Periode im wesentlichen der Stärkung und Konsolidierung der bestehenden Ansiedlungen gewidmet sein soll, unter Wahrung der Gleichberechtigung der bestehenden Kolonisationsformen. Die Vollendung der Ausrüstung bestehender Ansiedlungen soll den Vorrang vor der Schaffung neuer Ansiedlungen haben. In keinem Falle soll eine neue Ansiedlung begonnen werden, wenn die finanzielle Situation nicht derart ist, daß sie die Erwartung verbürgt, dieser Siedlung sowohl den erforderlichen Boden als auch ihre vollständige Ausrüstung innerhalb einer festbegrenzten Periode zur Verfügung zu stellen. Insofern in der kommenden Kongreßperiode die Errichtung einer neuen Ansiedlung finanzielle Verpflichtungen mit sich bringt, die sich über das Jahr, in welchem sie begonnen wird, hinaus erstrecken, soll keine neue Ansiedlung ohne die ausdrückliche Genehmigung des Kongresses bezw. des Aktions-Komitees errichtet werden, selbst wenn die für das erste Jahr erforderlichen Ausgaben innerhalb der Grenzen des für das betreffende Jahr bewilligten Budgets gedeckt werden können. il. Ausbildung der Siedler. Der Kongreß fordert die Exekutive auf, diejenigen Maßnahmen zu treffen, die eine steigende Zahl von Ansiedlungskandidaten in die Lage setzen, praktische Ausbildung in der Landwirtschaft in den verschiedenen landwirtschaftlichen Ansiedlungen zu erhalten. 496

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.