Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 15 (1927) Basel, 30. August bis 11. September 1927
- Date
- 1927-01-01
- Page
- Seite 423 (sequence 465)
- Language
- German, English, Hebrew
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Schmorak, Schachtel, Harzfeld, B. Kaznelson Vorsitzender (nach Durchführung der Abstimmungen): Beide Teile der Eesolution sind angenommen. Berichterstatter Dr. Schmorak: Unser fünfter Antrag lautet: Die in den vorstehenden Resolutionen erwähnten Verträge sollen die Form direkter Vereinbarung mit dem einzelnen Siedler bezw. der Siedlergruppe haben und keinen Hinweis aui eine dritte Partei enthalten. Del. Berl Kaznelson (Litauen, Poale Zion — jüdisch): Man darf in dieser Sache nicht blind stimmen. Unter den Delegierten ist sehr wenig Verständnis £ür die Arbeit in Palästina vorhanden. Im Interesse eines starken jüdischen Lebens, das kollektiv organisiert ist, verlangen wir, daß nicht der einzelne allein die Verträge unterzeichnen soll, sondern die Organisation der Landarbeiter mit ihm. Es wurden in dieser Frage zwischen uns und dem Keren Hajessod sowie mit der Exekutive Verhandlungen geführt. Es ist schlecht, wenn ein prinzipieller Beschluß des Kongresses gefaßt wird, daß niemand außer dem Siedler die Verträge unterzeichnen soll. Wozu solche prinzipielle Beschlüsse annehmen, in denen die Gegnerschaft gegen die Genossenschaften offen zutage tritt? Wenn man gegen unser Werk und gegen die Kooperativen keine Feindschaft hegt, dann wird man einen solchen Beschluß nicht annehmen. Ich stelle den Antrag, über diesen Punkt zur Tagesordnung überzugehen. Berichterstatter Dr. Schmorak: Geehrter Kongreß! Die Mitunterfertigung des Vertrages durch eine dritte Partei — wir wissen ja alle, daß es sich darum handelt, daß die Genossenschaft „N i r" als Mitkontrahentin der Siedlerverträge vorgeschlagen wird — bringt für die Arbeiter keinen wesentlichen Vorteil, vernichtet aber zum großen Teil den Wert des Vertrages. Der „Nir" übernimmt keine Garantie, er soll nur als Aufsichtsorgan fungieren, das keine wirtschaftliche Verpflichtung auf sich nimmt. Dadurch wird die finanzielle Verantwortlichkeit des einzelnen Siedlers geschwächt. Ueberdies muß man in der Einbeziehung des „Nir" eine Verletzung der Gesamtorganisation und eine Herabsetzung des Keren Hajessod erblicken, da die Gesellschaft „Nir" für sich allein das Eecht in Anspruch nimmt, die Anwendung der Prinzipien der nationalen Kolonisation zu überwachen, während dies doch in Wirklichkeit das Eecht und auch die Pflicht der Gesamtorganisation bezw. des Keren Hajessod ist. Durch Einführung des „Nir" als nationales Ueber- 423