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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1927-01-01 · 15 (1927) Basel, 30. August bis 11. September 1927 · p. Seite 409

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
15 (1927) Basel, 30. August bis 11. September 1927
Date
1927-01-01
Page
Seite 409 (sequence 451)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476284--6894-3483041
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Sokolow, B. Kaznelson, A. Barth Del. Berl Kaznelson (Litauen, Poale Zion — jüdisch): Namens meiner Fraktion protestiere ich ganz entschieden gegen den Beschluß des Kongresses, den Verwaltungsheamten des Hamasehbir in Palästina das Eecht, Mitglieder des A. C. zu sein, abzusprechen. Der Hamasehbir in Palästina ist eine kooperative Gesellschaft, die von der Exekutive budgetär und organisatorisch unabhängig ist, und kann darum nicht in bezug auf die Inkompatibilität den zionistischen Institutionen gleichgestellt werden. Vorsitzender: Geehrter Kongreß! Es liegt uns noch eine ganze Keihe von Anträgen der Organisationskommission vor, von denen der 5. Teil den Schekel betrifft, der 6. Teil die Kongreßwahlen, der 7. Teil eine Notstandsklausel, der 8. Teil redaktionelle Bestimmungen, der 9. Teil Organisation und Propaganda. Ich beantrage, all diese Resolutionen dem Aktionskomitee zu überweisen. Berichterstatter Dr. Barth: Ich bin mit diesem Vorschlag einverstanden, bitte aber nur, Punkt 7 hier zur Abstimmung zu bringen, welcher lautet: Notstandsklause 1. Das Organisationsstatat soll durch folgende Bestimmungen ergänzt werden: Falls unvorhergesehene, außergewöhnliche Zustände ausnahmsweise eine Abweichung von den Bestimmungen des Organisationsstatutes oder eines sonstigen Gesetzes der Organisation als dringend notwendig und im Interesse der Organisation gelegen erscheinen lassen, kann die Exekutive beantragen, daß für diesen besonderen Fall eine Ausnahme vom Organisationsstatut zugelassen wird. Dieser Antrag wird zum Beschluß, sobald kein Widerspruch seitens eines Mitgliedes des Präsidiums des A. C, welches darüber befragt werden muß, vorliegt und der Vorsitzende des Kongreßgerichtes und der Kongreßanwalt ihre Zustimmung hierzu erklärt haben. Ein solcher Beschluß muß von der Exekutive unter Berufung auf diese Bestimmung veröffentlicht und der nächsten Tagung des A. C. zur Bestätigung vorgelegt werden. Mit der Ablehnung dieser Bestätigung durch das A. C. sowie mit dem Zusammentritt des Kongresses tritt ein solcher Beschluß ohne Rückwirkung außer Kraft. Vorsitzender (nach Durchführung der Abstimmungen): Der Antrag Dr. Barth auf Beschlußfassung über diesen Punkt sowie der Kommissionsantrag selbst sind angenommen. 409

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