Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 15 (1927) Basel, 30. August bis 11. September 1927
- Date
- 1927-01-01
- Page
- Seite 388 (sequence 430)
- Language
- German, English, Hebrew
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15. Sitzung: Bericht der Organisations-Kommission 3. Kongreß. L Paragraph 25 des Organisationsstatutes wird durch folgende Bestimmung ergänzt: Der Kongreß kann auf Antrag der Exekutive (der spätestens drei Wochen vor dem Kongreß veröffentlicht werden muß) beschließen, daß bei den Wahlen zum nächsten Kongreß einzelne ausdrücklich bezeichnete Landesschekelverbände das Recht erhalten, einen Delegierten zu wählen, obwohl sie nicht 1000 Schekalim (§ 26 a) erreicht haben, falls ihre Schekelzahl zehn Prozent der jüdischen Bevölkerung ihres Landes ausmacht« Trifft diese Voraussetzung nicht zu, so kommt Absatz 3 zur Anwendung. Der 15. Kongreß beschließt auf Antrag der Exekutive, den drei Landesschekelverbänden a) Finnland, b) Skandinavien, c) Spanien und Portugal das vorhin erwähnte Recht für die nächste Wahlperiode zu gewähren, falls sie diese Voraussetzungen erfüllen. Dieser Antrag ist hauptsächlich durch die Verdienste Finnlands angeregt worden. Finnland ist dasjenige Land, das auf den Kopf der jüdischen Bevölkerung den höchsten Keren Hajessod-Beitrag leistet. Gleichwohl hat Finnland keine Aussicht, auf einem Kongreß vertreten zu sein, weil es bloß 2000 Juden zählt und also niemals die für ein Mandat erforderliche Anzahl von Schekelzahlern aufweisen kann. Um nun einem solchen Lande eine Vertretung auf dem Kongreß zu ermöglichen, sollen die Voraussetzungen für die Vertretung für dieses Land herabgesetzt werden. Eine solche Ausnahmestellung soll ein derartiges Land dann erhalten, wenn mindestens zehn Prozent seiner jüdischen Bevölkerung Schekelzahler sind. Del. Dr. Jakob Hof mann (Lettland, Eevisionist — jüdisch): Da dieselben Voraussetzungen wie für Finnland, Skandinavien, Spanien und Portugal auch für Esthland zutreffen, bitte ich, auch dieses Land in den Vorschlag einzubeziehen. Vorsitzender (nach Durchführung der Abstimmung): Das Amendement Dr. Hof mann sowie der Kommissionsantrag sind angenommen. Berichterstatter Dr. Barth (deutsch): Der zweite Absatz des Antrages betreffend den Kongreß lautet: II. In das Wahlreglement ist folgende Bestimmung aufzunehmen: In den Landesschekelverbänden außerhalb Europas muß jede Wahlpartei gleichzeitig mit der Einreichung ihres Wahlvorschlages 388