Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 14 (1926) Wien, 18. bis 31. August 1925
- Date
- 1926-01-01
- Page
- Seite 701 (sequence 712)
- Language
- German, English, Hebrew
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§5. Die Mitglieder der Organisation, die in einem Orte oder in mehreren benachbarten Orten wohnen, sollen sich zu Vereinen (Schekelzahlergruppen) zusammenschließen. §6. Die Gesamtleitung der Organisation liegt in den Händen des Kongresses (Abschnitt D), des Actions-Comites (Abschnitt E) und der Exekutive (Abschnitt F). § 7. Abs. 1. Die von einem höheren Organ (Exekutive, Landesvorstand, Verbandsvorstand) im Kähmen seiner Befugnisse erlassenen Anordnungen sind für die ihm nachgeordneten Organe verbindlich. Abs. 2. Die Organe der Bewegung sind für die Tätigkeit ihrer Funktionäre innerhalb ihres Wirkungskreises verantwortlich. § 8. Soweit landesgesetzliche Bestimmungen der Durchführung der in diesem Statut vorgesehenen Organisation entgegenstehen, ist die Exekutive auf Antrag des betreffenden Landesvorstandes mit vorher eingeholter Zustimmung des Actions-Comites befugt, mit provisorischer Geltung Ausnahmen von diesem Statut zu gestatten; in dringenden Fällen kann die Exekutive, vorbehaltlich nachträglicher Zustimmung des Actions-Comites, solche Maßnahmen gestatten. B. Landesverbände. §9. Die dem gleichen Landesverbände angehörigen Scliekelzahler wählen einen mindestens in jedem zweiten Jahr zusammentretenden Delegiertentag nach Maßgabe des Landesstatuts. § 10. Dem Delegiertentag obliegt die Festsetzung des Landesstatuts und die Verwaltung des Landesverbandes nach Maßgabe dieses Organisationsstatuts und des Landesstatuts sowie die Wahl des zur Erledigung der laufenden Geschäfte des Landesverbandes berufenen Landesvorstandes. C. S o n d e r v e r b ä n d e. § 11. Abs. 1. 20.000 iSchekelzahler, welche besondere Anschauungen innerhalb der Zionistischen Organisation vertreten, kön- 701