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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1926-01-01 · 14 (1926) Wien, 18. bis 31. August 1925 · p. Seite 700

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
14 (1926) Wien, 18. bis 31. August 1925
Date
1926-01-01
Page
Seite 700 (sequence 711)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476282--6410-3482556
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Anhang B. Statut der Zionistischen Organisation in der vom XII. Kongreß (1921) angenommenen, vom XIIL Kongreß (1923) und XIV. Kongreß (1925) geänderten und laut Beschluß des letzteren Kongresses vom Äctions-Comite in der Sitzung vom 1. August 1926 revidierten Fassung. §i. Der Zionismus erstrebt für das jüdische Volk die Schaffung einer öffentlich-rechtlich gesicherten Heimstätte in Palästina. §2. Die Zionistische Organisation umfaßt alle Juden, die das zionistische Programm anerkennen und den Schekel entrichten. I. Organisation. A.Allgemeine Best immun gen. § B. Abs. 1. Die Organisation gliedert sich in Landesverbände und Sonderverbände. Die Mitglieder eines Sonderverbandes können zugleich einem Landesverbände angehören. Den Schekel können sie jedoch nur einmal entrichten. Abs. 2. In jedem Lande bann /sich der Landesverband mit den Landeisgruppen der Sonderverbände zur Lösung bestimmter gemeinsamer Aufgaben zu einer Arbeitsgemeinschaft vereinigen, ebenso die Landesgruppen der Sonderverbände untereinander. Abs. 3. Die Bildung mehrerer Landesverbände in einem Lande .kann nur ausnahmsweise in örtlich abgegrenzten Bezirken und nur mit Genehmigung der Exekutive nach Anhörung des Landesvoiristandes desjenigen Landes erfolgen, von welchem der zu bildende Landesverband abgezweigt werden soll. § 4. Die Aufnahme eines Vereines (Schekelzahlergruppe) in den Landesverband ist von der Zustimmung des Landesvorstainde's abhängig. Wird die Zustimmung versagt, so siteht dem beireffenden Verein (Schekelzahlergruppe) das Recht der Beschwerde an die Exekutive zu, welche nach Anhörung des Landesvorstandes endgültig entscheidet. 700

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