Mannheim
Compact Memory

Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1926-01-01 · 14 (1926) Wien, 18. bis 31. August 1925 · p. Seite 689

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
14 (1926) Wien, 18. bis 31. August 1925
Date
1926-01-01
Page
Seite 689 (sequence 700)
Language
German, English, Hebrew
Belongs to
journal volume
OCR quality
99% known words query
IRI
…/3476254-3476282--6399-3482545
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

besteht. Die Aufgabe dieser Zentrale ist die Regelung, Ordnung und zweckdienliche Gestaltung der Propaganda des K. H. und K. K. L. sowie aller sonstigen Finanzaktionen innerhalb der zionistischen Bewegung im Einvernehmen mit den in Frage kommenden Stellen. X. Organisation. Ä. Actions-Comite* 1. Par. 49 des Organisations-Statuts wird wie folgt abgeändert: Absatz 1. Dem Actions-Comite obliegt die Beratung und Beschlußfassung über wichtige Angelegenheiten der Zionistischen Organisation in der Zeit von einem Kongreß zum anderen. Es ist berechtigt Beschlüsse zu fassen, soweit diese nicht den Beschlüssen des Kongresses widersprechen. Absatz 2. Das Actions-Comite dient ferner der Beratung und Ueberwachung der Ausführung aller Angelegenheiten, die vom Kongreß beschlossen worden sind, sowie zur Beaufsichtigung aller zionistischer Institutionen. Absatz 3. Es ist Aufgabe des Actions-Comites, innerhalb des vom Kongreß festgesetzten Budgets Einzelbestimmungen zu treffen. Absatz 4. Wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern, kann das Actions-Comite mit Zweidrittelmehrheit Aenderungen in dem festgesetzten Budget beschließen. 2. Das Actions-Comite ist berechtigt, in einer Sitzung, in der mindestens drei Viertel der gewählten Actions- Comite-Mitglieder vertreten sind, mit einer Dreiviertelmehrheit der Anwesenden die Exekutive abzuberufen und eine neue Exekutive an ihre Stelle zu wählen, wobei der Exekutive das Recht des Appells an einen außerordentlichen Kongreß zusteht. Ein solcher Beschluß ist nur möglich, wenn der betreffende Antrag in der Tagesordnung der Sitzung ordnungsgemäß angekündigt wurde. 44 639

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.