Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 14 (1926) Wien, 18. bis 31. August 1925
- Date
- 1926-01-01
- Page
- Seite 687 (sequence 698)
- Language
- German, English, Hebrew
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/3476254-3476282--6397-3482543- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
b) Das Hauptbüro des K. H. hat für jedes Land ein Minimum der K. H.-Steuer festgesetzt. Ueber die Höhe dieser Minimalsätze ist zwischen den Hauptbüros des K. H. und K. K. L. ein Einvernehmen erzielt worden. K. H.-Zahlungen unter dem vereinbarten Minimum gehören dem K. K. L. und sind an diesen abzuführen. c) Entsprechend der Abgrenzung der beiden Sammelmethoden sind dem K. K. L. vorbehalten alle Formen der Gelegenheitsaktion: Blumentage, Sammellisten, Alioth und Nedarim, Synagogen- und Feiertagssammlungen, Basare und festliche Veranstaltungen, Abzeichenverkauf, ferner die Büchsensammlung, das Goldene Buch, Verlosung und Lotterie. Alle diese Sammelmittel darf der K. H. in seiner Propaganda nicht anwenden. d) Dem K. H. als Steuerfonds ist ausschließlich vorbehalten jede Form der Besteuerung. Demgemäß hat der K. K. L. kein Recht auf die Anwendung der Selbstbesteuerung, gleichviel in welcher Form. Sammlungen des K. K. L. in Banketten, Veranstaltungen und dergleichen müssen dem Spendencbarakter der K. K. L.-Aktion entsprechen und dürfen nicht die Form der vom K. H. angewandten Methode annehmen. e) Der K. K. L. führt keinerlei Aktion durch, die von Einzelpersonen individuelle Zahlungen und Zeichnungen auf bestimmte Beträge verlangt, wie z. B. Dunamaktiön (Landspende). f) Die traditionellen vier großen Aktionen des K. K. L., die Tischri-, Chanuka- und Purimaktion sowie die Aktion vom 20. Tamus, werden auch weiterhin durchgeführt. Die im Rahmen dieser vier Aktionen durchgeführten Sammlungen müssen den Charakter von Massensammlungen tragen. Dies trifft auch zu für die damit verknüpften Haussammlungen, die nicht wie Einzelbesuche durchgeführt werden dürfen, bei denen es darauf ankommt, hohe Einzelspenden zu erzielen. Auch sollen für die Mitarbeit an diesen Samm- 687