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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1926-01-01 · 14 (1926) Wien, 18. bis 31. August 1925 · p. Seite 674

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
14 (1926) Wien, 18. bis 31. August 1925
Date
1926-01-01
Page
Seite 674 (sequence 685)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476282--6384-3482530
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II. Kompetenz. 1. Der Vaad Habriuth ist dazu berufen, seine Meinung abzugeben in allen medizinischen Angelegenheiten, die die Palästina Exekutive, ihre Abteilungen und die nationalen Institutionen beschaff tigen, insbesondere in den sanitären Angelegenheiten, die mit der Kolonisationsarbeit verbunden sind. 2. Alle Beschlüsse des Vaad Habriuth, die nach außen gerichtet sind, oder die mit Ausgaben verbunden sind, die die Grenzen der von der Palästina Exekutive bestätigten Budgets überschreiten, bedürfen der Bestätigung durch die Palästina Exekutive. 3. Die Beschlüsse des Vaad Habriuth, die Fragen allgemeinen Charakters betreffen, sind für die im Vaad Habriuth zusammengefaßten Institutionen bindend, insofern ihre Verwirklichung nicht im Widerspruche zur Verfassung und zum Budget der Institutionen steht. III. Zusammensetzung. 1. Der Vaad Habriuth ist zusammengesetzt aus drei Vertretern der Palästina Exekutive und je zwei Vertretern des Vaad Leumi, der Hadassah Medical Organisation, der Kupath Cholim und der jüdischen Aerzteorganisation. Der Vaad Habriuth hat das Recht, mit Zustimmung der Palästina Exekutive anderen medizinischen Organisationen eine Vertretung mit beratender Stimme zu gewähren. 2. Die Institutionen haben das Recht, in der gleichen Anzahl ständige Stellvertreter zu wählen, die die Mitglieder während der Zeit ihrer Abwesenheit vertreten. 3. Der Vaad Habriuth hat das Recht, auf Grund eines einstimmigen Beschlusses und mit Zustimmung der Palästina Exekutive ■Mitglieder mit vollen Rechten zu kooptieren (in der Höchstzahl von drei Personen). IV. Organisation. 1. Der Vaad Habriuth wählt aus seinen Mitgliedern ein ständiges Präsidium, das aus einem Präsidenten und zwei Vizepräsidenten besteht, und die Geschäfte des Vaad Habriuth zu führen und seine Beschlüsse auszuführen hat. 2. Zu diesem Zwecke besteht ein ständiges Sekretariat, das vom Vaad Habriuth gewählt und von der Palästina Exekutive bestätigt wird, und im Einvernehmen mit dem Präsidium arbeitet. 3. Der Vaad Habriuth versammelt sich mindestens einmal monatlich; Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung werden vom Präsidium festgesetzt. 4. Beim Vaad Habriuth bestehen Kommissionen für bestimmte Zwecke: Sanitätskommission, Budget-Kommission, Publikations- Kommission usw. Mitglieder der Kommissionen können auch Nichtmitglieder des Vaad Habriuth sein. 674

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