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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1926-01-01 · 14 (1926) Wien, 18. bis 31. August 1925 · p. Seite 669

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
14 (1926) Wien, 18. bis 31. August 1925
Date
1926-01-01
Page
Seite 669 (sequence 680)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476282--6379-3482525
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6. Der Keren Kajemeth hat eine zielbewußte städtische Bodenpolitik zu führen, die vorwiegend darin bestehen soll, daß er an der Peripherie der Städte zwecks Gründung vorstädtischer Siedlungen Böden erwirbt, die noch zu angemessenen Preisen zu haben sind. Ausnahmsweise können auch Böden in den Städten für wichtige nationale Institutionen bereitgestellt werden. 7. Die Richtlinien zur Bodenpolitik der Zionistischen Organisation werden vom Kongreß festgestellt. Alle zionistischen oder unter der Kontrolle der Zionistischen Organisation stehenden Institute, die irgend einen Einfluß auf die Bodenpolitik ausüben können, müssen sich diesen Prinzipien unterwerfen. Den außerhalb der Zionistischen Organisation stehenden Institutionen oder Personen, die sich mit Bodenkauf befassen, wird die Zionistische Organisation Anerkennung und Unterstützung nur dann gewähren, wenn sie sich diesen Prinzipien der Bodenpolitik fügen. 8. Der Kongreß beschließt, folgende Anträge als Material der Exekutive zur Prüfung zu übergeben: a) Die Tätigkeit des Keren Kajemeth als eines Bodenfonds soll den Kauf von Boden zum Ziel haben. Soweit der Boden, um für die Kolonisation zu dienen, grundlegende Ameliorationsarbeiten: (first improvements) verlangt, kann der Keren Kajemeth auch diese Ameliorationsarbeiten ausführen. Allgemeine Richtlinien, welche Arbeiten zu solchen ersten Ameliorationen zu rechnen sind, sollen von einer Kommission festgesetzt und vom Kongreß bestätigt werden. b) Das Ziel der Wirksamkeit des Keren Kajemeth als eines Bodenfonds ist der Erwerb von Böden. Bs herrscht Uebereinstimmung darüber, daß, insofern Arbeiten für die Vorbereitung des Bodens zur Ansiedlung erforderlich sind, der Keren Kajemeth die Assanierungsarbeiten (wie Trockenlegung der Sümpfe) und die Wasserversorgung für Menschen und Tiere durchzuführen hat Ueber die Verteilung der Ausgaben für die sonst noch notwendigen Boden-Ameliorationen zwischen Keren Hajessod und Keren Kajemeth soll eine aus Vertretern der beiden Fonds und der Exekutive bestehende Kommission entscheiden. Die Vorschläge dieser Kommission sind der Beschlußfassung des Kongresses zu unterbreiten. 669

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