Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 14 (1926) Wien, 18. bis 31. August 1925
- Date
- 1926-01-01
- Page
- Seite 667 (sequence 678)
- Language
- German, English, Hebrew
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welche den Charakter eines Uebereinkommens zwischen der Zionistischen Organisation und den betreffenden jüdischen Gemeinschaften haben soll. Diese Versammlung soll jedoch nicht einberufen werden, bevor die Exekutive verständigt worden ist, daß außer den Vertretern der Zionistischen Organisation nicht weniger als 50 Mitglieder des Councils bestellt wurden, die mindestens 6 Länder vertreten. IV. Der Kongreß ersucht die Exekutive, dafür Sorge zu tragen, daß die in Resolution III. erwähnte Verfassung eine Bestimmung enthält, wonach diese Verfassung zunächst für einen Zeitraum von 3 Jahren, vom Tage ihrer Annahme im Council, in Kraft tritt. Nach Abschluß dieser Periode soll die Frage der Erneuerung der Verfassung durch ein Uebereinkommen zwischen der Zionistischen Organisation und den anderen beteiligten Körperschaften entschieden werden. V. Der Kongreß nimmt die Erklärung der Exekutive zur Kenntnis, wonach die in obigen Resolutionen in Betracht gezogenen Maßnahmen keine Aenderung in Artikel 4 des Palästina-Mandates nach sich ziehen. Er betrachtet diese Erklärung als von grundlegender Bedeutung und lenkt die Aufmerksamkeit der neuen Exekutive auf sie. VI. Gleichzeitig anerkennt der Kongreß, daß, falls die Verhandlungen zur Annahme einer Verfassung für die Jewish Agency führen werden, es angezeigt sein würde, die Mandatarmacht davon zu verständigen. VII. Um die Kontinuität der politischen und sonstigen Arbeit der Jewish Agency zu sichern, beauftragt der Kongreß die Exekutive, die Wahl des Präsidenten der Zionistischen Organisation zum Präsidenten der erweiterten Jewish Agency sicherzustellen. B. Keren Hajessod und Jewish Agency. 2. Die legitimen Ansprüche der Zeichner des Keren Hajessod in Bezug auf Vertretung in der Jewish Agency sollen bei der Erweiterung der Agency Beachtung finden. 667