Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 14 (1926) Wien, 18. bis 31. August 1925
- Date
- 1926-01-01
- Page
- Seite 568 (sequence 579)
- Language
- German, English, Hebrew
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17. Sitzung: Berieht der Organisationskommission einen Wahlvorschlag machen. Die Organisationskommission empfiehlt Ihnen, das Kompromiß zu akzeptieren, denn ein Abänderungsantrag von einer Seite würde unweigerlich den Gegenabänderungsantrag der andern Seite zur Folge haben und dadurch könnte die ganze Sache gefährdet werden. (Zwischenruf: Was ist mit den Wahlkommissionen?) Das steht im Augenblick nicht zur Debatte. Vorsitzender Vizepräsident Motzkin: Ja! Berichterstatter Dr. Moses: Daran ändert sich nichts. Der einzige Unterschied gegen bisher ist. lediglich der: daß, während bisher vom Landesverband und von jeder Sonderverbandsgruppe besondere Hauptwahlkommissionen einzusetzen waren, jetzt ein neues gemeinsames Organ zur Durchführung der Wahlen einzusetzen sein wird. (Zwischenruf: Eine Frage, Herr Doktor! Wie werden die Hauptwahlkommissionen zusammengesetzt sein?) Das steht in der Wahlordnung. Das ist Sache der Kongreßwahlordnung. Vorsitzender Vizepräsident Motzkin: Damit ist die Frage beantwortet. Besteht kein Widerspruch gegen den Punkt c) des Antrages 1 (siehe oben S. 563)? Nein! Dann ist dieser Punkt als angenommen zu betrachten. Es wird beantragt, sämtliche andern Punkte des Antrages 1 und Antrag 2 mit Bezug auf das Schekelwesen (siehe oben S. 563 f.) en bloc anzunehmen, und zwar mit der Maßgabe, daß diese Bestimmungen dem Actions- Comite mitsamt der Executive zur Beratung und weiteren Durchführung übergeben werden. Meine Herren, wir können das ruhig bis dahin en bloc annehmen, wenn kein Widerspruch da ist. Kein Widerspruch? (Zurufe: Nein, nein!) Es ist somit beschlossen, daß die Punkte a) und d), e), f), g), h) des Antrages 1 sowie der Antrag 2 dem Actions-Comite mitsamt der Exekutive zur weiteren Erledigung übergeben werden. Berichterstatter Dr. Moses: Werter Kongreß! Ich habe noch zwei Anträge hier vorzutragen, die sich auf den Schekel beziehen. Den einen brauche ich, glaube ich, nur vorzulesen: 3. Die Exekutive ist verpflichtet, den für die Ablieferung der Schekelgelder an sie festgesetzten Stichtag streng einzuhalten und nach diesem Tage eingelieferte Schekelgelder bei der Berechnung der Mandate nicht zu berücksichtigen. Werter Kongreß! Dieser Vorschlag hat den Zweck, die Grundlagen für unsere Wahlen ordnungsgemäß zu gestalten. Die Bestimmung wird dadurch nicht verändert, daß der Stichtag generell für alle Verbände verlängert wird, aber es soll nicht mehr vorkommen können,.daß ... 568