Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 14 (1926) Wien, 18. bis 31. August 1925
- Date
- 1926-01-01
- Page
- Seite 556 (sequence 567)
- Language
- German, English, Hebrew
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17. Sitzung: Bericht der Organisationskommission Gelegenheitsaktion: Blumentage, Sammellisten, Alijoth und Nedarim, Synagogen- und Feiertagssammlungen, Basare und festliche Veranstaltungen, Abzeichenverkauf, ferner die Büchsensammlung, das Goldene Buch, Verlosung und Lotterie. Alle diese Sammelmittel darf der Keren Hajessod in seiner Propaganda nicht anwenden. d) Dem Keren Hajessod als Steuerfonds ist ausschließlich vorbehalten jede Form der Besteuerung. Demgemäß hat der Keren Kajemeth Lejisrael kein Recht auf die Anwendung der Selbstbesteuerung, gleichviel in welcher Form. Sammlungen des Keren Kajemeth Lejisrael in Banketten, Veranstaltungen und dergleichen müssen dem Spendencharakter der Keren Kajemeth Lejisrael- Aktion entsprechen und dürfen nicht die Form der vom Keren Hajessod angewandten Methode annehmen. e) Der Keren Kajemeth Lejisrael führt keinerlei Aktion, die von Einzelpersonen individuelle Zahlungen und Zeichnungen auf bestimmte Beträge verlangt, durch, wie zum Beispiel Dunamaktion (Landspende). f) Die traditionellen vier großen Aktionen des Keren Kajemeth Lejisrael, Tischri-, Chanukah- und Purim-Aktion sowie die Aktion vom 20. Tamus, werden auch weiterhin durchgeführt. Die im Rahmen dieser vier Aktionen durchgeführten Sammlungen müssen den Charakter von Massensammlungen tragen. Dies trifft auch zu für die damit verknüpften Haussammlungen, die nicht wie Einzelbesuche durchgeführt werden dürfen, bei denen es darauf ankommt, hohe Einzelspenden zu erzielen. Auch sollen für die Mitarbeit an diesen Sammlungen die für die Mitwirkung bei den Keren Hajessod-Sammlungen in Betracht kommenden Kreise nicht so in Anspruch genommen werden, daß ihre Tätigkeit für den Keren Hajessod beeinträchtigt werden kann. g) Der Keren Kajemeth Lejisrael ist eine Barsammlung. Die Entgegennahme von Verpflichtungen, Wechseln, Bons usw., ausgenommen Testamente, Stiftungen und Versicherungen, für den Keren Kajemeth Lejisrael in irgendeiner Form ist ausgeschlossen. h) Die Bureaus der beiden Fonds in jedem Lande sind gehalten, möglichst im Einklang miteinander zu arbeiten, die beiderseitige Arbeit gegenseitig zu fördern und jede Kollision der beiderseitigen Arbeit tunlichst zu vermeiden." Vorsitzender Vizepräsident Motzkin: Ich muß Ihn«n leider mitteilen, daß wir laut /unserer Geschäftsordnung nicht berechtigt sind, bei -dieser Zahl von Delegierten Beschlüsse zu fassen. Ein Ueberblick ergibt, daß keine hundert Delegierten da sind. Deswegen habe ich bereits die nötigen Schritte unternommen, um die abwesenden Delegierten in den Saal zu bringen. Berichterstatter Dr. Brodefsky: Meine Damen und Herren! Ich werde jetzt noch ein paar Worte zur Begründung dieser Uebereinkunft sagen. Diese Uebereinkunft 556