Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 14 (1926) Wien, 18. bis 31. August 1925
- Date
- 1926-01-01
- Page
- Seite 555 (sequence 566)
- Language
- German, English, Hebrew
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Brodetsky Es wird meine Pflicht sein, meine Damen und Herren, über das Budget der Organisation, über die meisten Körperschaften der Organisation und über Keren Hajessod und Keren Kajemeth zu berichten. Mein Freund, Herr Dr. Moses, wird über die Fragen des Schekels, der Wahlen usw. Bericht erstatten. Da die Zeit sehr kurz ist und es gilt, so bald als möglich Beschlüsse zu fassen, werde ich nicht viel Zeit auf die Begründung verlieren und ich werde sofort auf die Frage der gegenseitigen Beziehungen zwischen Keren Hajessod und Keren Kajemeth eingehen. Meine Damen und Herren! Sie haben einen Vorschlag vor sich, den Abdruck einer Uebereinkunft zwischen Keren Hajessod und Keren Kajemeth. Diese Uebereinkunft ist unserer Kommission vorgelegt worden und wir haben über sie eingehend debattiert. Wir sind zu dem fast einstimmigen Entschluß gekommen, diese Uebereinkunft dem Kongreß vorzulegen und mit Befriedigung festzustellen, daß es den beiden Fonds möglich war, eine Vereinbarung zu treffen, sodaß ihre Arbeit harmonisch miteinander in Einklang gebracht wird und Gegensätze ausgeschlossen werden. Ich glaube nicht, daß es zweckmäßig sein wird, über alle Einzelheiten dieses Abkommens hier zu debattieren. Ich glaube, daß Sie diese Uebereinkunft, die vor Ihnen liegt, zur Kenntnis nehmen und dem Keren Kajemeth und dem Keren Hajessod die Erlaubnis und die Vollmacht geben können, diese Uebereinkunft in Kraft treten zu lassen. Und deshalb schlage ich vor, daß wir sofort diesen Antrag (A) annehmen: Der Kongreß nimmt nachfolgende Uebereinkunft zwischen dem Keren Hajessod und Keren Kajemeth bestätigend zur Kenntnis: Von dem Wunsche getragen, die Arbeit der beiden großen nationalen Fonds, auf denen der Aufbau des jüdischen Palästina in erster Reihe beruht — Keren Hajessod und Keren Kajemeth — auf einander abzustimmen, ihre harmonische Entwicklung zu sichern und miteinander in Einklang zu bringen, wurden zwischen den beiden Fonds folgende Richtlinien für die beiderseitige Arbeit vereinbart. a) Der Keren Kajemeth Lejisrael ist begründet auf Spenden, der Keren Hajessod auf dem Steuersystem. Dieser Teilung entsprechen auch die Propagandamethoden der beiden Fonds. b) Das Hauptbureau des Keren Hajessod hat für jedes Land ein Minimum der Keren Hajessod-Steuer festgesetzt. Ueber die Höhe dieser Minimalsätze ist zwischen den Hauptbureaus des Keren Hajessod und Keren Kajemeth Lejisrael ein Einvernehmen erzielt worden. Keren Hajessod-Zahlungen unter dem vereinbarten Minimum gehören dem Keren Kajemeth Lejisrael und sind an diesen abzuführen. c) Entsprechend der Abgrenzung der beiden Sammelmethoden sind dem Keren Kajemeth Lejisrael vorbehalten alle Formen der 555