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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1926-01-01 · 14 (1926) Wien, 18. bis 31. August 1925 · p. Seite 304

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
14 (1926) Wien, 18. bis 31. August 1925
Date
1926-01-01
Page
Seite 304 (sequence 315)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
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8. Sitzung: Einsetzung von Kommissionen mission, Imnugrationskommission, Organisationskommission, Budgetkx>mimission. Alle werden nach demselben Schlüssel gewählt, der für den Permanenizausschuß gilt. Jede Kommission besteht daher aus 35 Mitgliedern. Alle Landsmannschaften, Delegationen und Fraktionen sind ersucht worden, in die Kommissionen ihre Vertreter zu entsenden. Die meisten Gruppen haben schon die Namen ihrer Vertreter bekamntgeigeben, nur einige haben es nicht getan. Aber es ist zu erwarten, daß das bald geschehen wird, so daß die Kommissionen noch heute mit ihrer Arbeit werden beginnen können, und zwar werden sie wahrscheinlich schon um C Uhr zusammentreten können. In der Sitzung des Perinanenzausschusses ist beschlossen worden, daß ausnahmsweise die Kolonisationskommission mit Rücksicht darauf, daß sie viel mehr zu leisten haben wird als alle andern Kommissionen, anstatt aus 35 aus 70 Mitgliedern bestehen soll. Die Ursache dieser Maßnahme ist eine ganz einfache. Diese Kommission wird nämlich in vier Subkommissionen geteilt werden, von denen eine die Fragen des Sanitätswesens, die andere die Fragen der städtischen Kolonisation, die dritte die Fragen der ländlichen Kolonisation und die vierte die Arbedtsprobleme zu erörtern haben wird. Diese Subkommaissionen werden dann zu einer gemeinsamen Sitzung zusammenkommen und alle Fragen im Einvernehmen behandeln. Die Landsmannschaften, Delegationen und Fraktionen werden deshalb ersucht, weitere 35 Mitglieder in die Kolonisationskommission zu entsenden, damit diese entsprechend funktionieren kann. Es ist auch beschlossen worden, daß die Bankkommission einen Ausschuß zwecks Studiums der Anleihefrage einsetzen soll, jedenfalls aber soll sie sich mit der Frage beschäftigen. Sie wissen, daß man schon darüber gesprochen hat, daß diese Frage oft diskutiert wird, aber eingehend haben wir uns mit der Frage noch nicht beschäftigt. Der Anleiheauaschuß soll selbstverständlich seine Vorschläge der Bankkommission unterbreiten. Auch mit Bezug auf die Entsendung von Stellvertretern in die Kommissionen ist ein Beschluß gefaßt worden. Stellvertreter werden zugelassen, aber nur unter einer Bedingung: Sie müssen ständig gewählte Ersatzleute sein, und es darf nicht jedesmal edn anderer Stellvertreter entsendet werden, so daß die Kommissionen nie wissen, mit wem sie es eigentlich zu tun haben. Diejenigen, die einen Stellvertreter in einer gewissen Kommission haben wollen, müssen ihn gleich anmelden; der Stellvertreter soll bezw. kann an den Sitzungen teilnehmen, aber er darf sich an der Abstimmung nicht beteiligen, wenn das eigentliche Kommissionsmitglied anwesend ist. Jetzt komme ich zum Punkte Organisation und Propaganda. Es ist beschlossen worden, daß die Organisations- und Propagandakomimission eine Subkommission, einzusetzen hat, welche sich mit der Frage des Verhältnisses des Waad Leumi zu der Zionistischen Leitung zu beschäftigen haben wird. Sie wissen, daß es in dieser Frage gewisse Reibungen und Mißverständnisse gibt, und es ist deshalb nötwendig, daß die Organisationskommission endlich einmal eine Suibkommission «'insetzt, welche diese Frage behandeln und gewisse Vorschläge in bezug auf die Beziehungen zwischen den beiden obgenannten Körperschaften unterbreiten soll. Wegen der Experten habe ich folgendes zu erklären: Sie wissen, daß jede Kommission das Recht hat, Sachverständige zu bestellen. Aber wir unterscheiden .zwei Arten von Sachverständigen: solche, die nur zur Begutachtung einer bestimmten Frage herangezogen werden, und solche, die als ständige Sachverständige der betreffenden Kommission fungieren. Es -gibt also Sachverständige, die an allen Sitzungen der Kommission teilnehmen, weil sie für alle zu behandelnden Fragen maßgebend sind. Nun gibt es aber gewisse Fragen, bei deren Erörterung die Vorladung von Mitgliedern irgendeines Instituts, welche uns Erklärungen geben können, notwendig ist, weil das die gesamte Kommission, einschließlich der Beamteinsachverständigen, verlangt, und deshalb unterscheiden wir zwischen Sachverständigen in dem Sinne, daß die einen für sämtliche Fragen der bietreffenden Kommfesion als Sachverständige fungieren, die andern dagegen nur bei Beratung eines gewissen Punktes um ihre Meinung gefragt werden. Ich ersuche hier noch ein>mal diejenigen Gruppen, die ihre Mitglieder noch nicht gewählt haben, ihre Listen so rasch als möglich dem Präsidium zu übergeben, damit die Kommissionen mit der Arbeit beginnen können. Versitzender Vizepräsident Motzkin: Herr Dr. Goldmann, Sie wünschen eine Anfrage zu stellen? Bitte! . 304

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