Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 536 (sequence 559)
- Language
- German, English, Hebrew
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Uebertrag . . . 397.000 III. —Kredite und Investitionen: 1. Vorstädtische Heimstättensiedlung (Scbecliunatli Owdim)...... 20.000 2. Beteiligung an der Koop= Baugesellsdiaft 8.000 3. Beteiligung an dem Industriefo-nds . . 2.000 4. Beteiligung an einer Industrle'bank . . 10.000 5. Beteiligung a,n der Palest. Electr. Corp. 25.000 6. Beteiligung an der Hypothekenbank . . 25.000 7. Beteiligung an der P. L. D. C. ... 25.000 8. Beteiligung an einer Handwerkerbank . 2.000 9. Beteiligung an der Arbeiterbank . . . 2.000 10. Beteilig, an eine<r Konsumgenossenschaft 5.000 124.000 IV. —Zweite Rate der Schuld des Keren Hajessod an den Jüdischen Nationalionds....... 10.000 ' Gesamtsumme . . . 531.000 RESOLUTIONEN ZUM BUDGET: Zu Budgetpost II, 2, Erziehungswesen: 2. —Der Kongress -fordert, dass die palästinensische Regierung zu den Kosten des hebräischen Schulwesens in Palästina den dem jüdischen Jischuw gebührenden Anteil beiträgt. 3. —'Der Kongress erwartet, dass der Waiad Leumi die nötigen Massnahmen ergreifen wird, um den Jischuw in stärkerem Masse als bisher zur Deckung des Söhulbudgets zu verpflichten. Zu Budgetpost II, 2, d), Universität: 4. —Von den für die Universität bewilligten 50*00 Pfd. Steri. sind 3000 Pfd. Sterl. für eine judaistisch-orientalistische, 2000 Pfd. Steri. für eine naturwissenschaftliche Fakultät bestimmt, jedoch unter der Voraussetzung, dass ein Univeratäts-Board sich konstituiert und die Beiträge für die betreffenden Fakultäten in Anspruch nimmt. Zu Budgetpost III, Kredite und Investitionen: 5. —Die Posten 1 bis 5 in dem Etat für Kredite und Investitionen besitzen den Vorrang vor den anderen (6 bis 10). 6. —er Kongress nimmt . f o il g e n d e n Antragz u r Kenntnis: Adle zionistischen Finanzinstitutionen werden verpflichtet, nur solchen öffentlichen und privaten Unternehmungen Hilfe und Kredit zu gewähren, die genügend Garantie dafür bieten, dass sie die aus öffentlichen jüdischen Mitteln erhaltenen Kapitalien für jüdische Arbeit verwenden. (Antrag Mereminski.) 536