Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 467 (sequence 490)
- Language
- German, English, Hebrew
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mein. Es ist notwendig, wenn es auch vielleicht eine undankbare Aufgabe ist, über einzelne Punkte etwas zu sagen. Vor aillem fehlt es an einem Dienstreglement. Wir haben das grösste Interesse daran, dass unsere besten Menschen sich dazu bequemen, zionistische Beamte zu werden. Wir wollen aber nicht, dass sie von der jeweiligen Leitung oder vom jeweiligen Ressortchef abhängig sind. Diese Abhängigkeit zeitigt sehr böse Folgen. Sie führt sogar dazu, dass man in mancher Beziehung sich veranlasst fühlt, gegen zionistische Beamte Stellung zu nehmen. Das Verhältnis muss ein klares sein. Es ist die Frage genau zu studieren, welche Systeme zu wählen sind. Ich will mich nicht darauf einlassen. Aber wichtig ist, dass die Beamtenschaft sich unabhängig fühlt von der persönlichen Gunst oder Ungunst. Wichtig ist, dass die Beamtenschaft nicht vor jeder Neuwahl der Leitung um ihre Existenz zittert und sich vielleicht bei ihren Handlungen von diesem Gesichtspunkte leiten lässt. Es ist ferner wichtig, dass die Stellen systemisiert werden. Wir können es nicht zulassen, dass wir fortwährend Nachrichten bekommen, dass zu viele Beamte in manchen Ressorts sind. Wir hören von dreissig Buchhaltern. Wir Menschen mit gewöhnlichem Menschenverstände können uns nicht vorstellen, dass das notwendig ist. Es ist also unbedingt nötig, dass Stellen systemisiert werden. Es darf kein Geheimnis sein, wieviel Buchhalter «usw. notwendig sind. Darüber hat die zionistische Instanz zu entscheiden. Es ist auch notwendig, dass ein gewisses Schema über die Gehälter gemacht werde. Es darf nicht dem Zufall überlassen werden, oib der eine oder der andere sich einen besseren oder schlechteren Gehalt verdient. Zionisten, welche Beamte werden wollen, sollen wissen, was sie erwartet. Das Wichtigste ist: Es fehlt die Aussicht auf eine Versorgung. Es wird darüber zu streiten sein, ob man in Berlin 25 bis 30 englische Pfund haben muss. Darüber sollen die Fachleute entscheiden. Aber wichtig ist, dass uns gesagt wird, die zionistischen ß'eamten müssen mehr bekommen als alle anderen, weil sie morgen hinausgeworfen werden können. Es fehlt die Sicherheit für die Zukunft und für die Familie. Es ist notwendig, dass die Zionistische Organisation dafür sorgt, dass für zionistische Beamte ein Pensionsfonds geschaffen werde. Ferner darf es nicht geschehen — und wir wollen uns dadurch nicht beunruhigt fühlen — dass die Besetzung von Stellen in den zentralen Aemtern dem Zufalle überlassen wird. Wir haben viele gut Qualifizierte Menschen, die fähig sind, in allen Ländern solche Stellen zu besetzen. Es darf nicht dem Zufalle überlassen werden, dass der eine gerade in London ist, während der andere die Reise nicht antreten kann. Es ist notwendig, dass die Besetzung der Beamtenstellen im Wege öffentlicher 0 f f e r t a <u s s c h r e i b u n g geschieht. Der XII. Kongress hat das beschlossen, es ist das aber wahrscheinlich in vielen Fällen nicht geschehen. Die letzte Frage, worüber Meinungsverschiedenheiten herrschen, und zwar nicht nur bei uns, sondern auch bei anderen Staaten, bezieht sich auf das passive Wahlrecht von Beamten. Es gibt Systeme — und öie werden wissenschaftlich begründet — welche es für schädlich halten, dass Beamte sich in Vertretungskörperschaften wählen lassen. Diese Frage muss entschieden werden und der Kongress soll einmal darüber entscheiden. Deswegen erlaube ich mir, dem hohen Kongresse diesbezüglich detaillierte Anträge vorzulegen. Sie werden alle zugeben, dass das eine Frage von grosser Bedeutung ist und dass eine Klärung derselben dazu (beitragen wird, dass viel Misstimmung in unseren Reihen verschwindet. Jeder von Ihnen wird herausgehört haben, dass aus mir nicht Beamtenfeindlichkeit spricht, sondern gerade das Gegenteil. Ich werde die Anträge verlesen, die sich als Amendement zu den Anträgen der Organisations-Kommission darstellen. 30* 467