Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921
- Date
- 1922-01-01
- Page
- Seite 768 (sequence 778)
- Language
- German, English, Hebrew
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III. Grenzen. Der Kongreß nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, daß das Ostjordanland, welches das jüdische Volk stets als integralen Teil Erez Israels betrachtet hat, in das Mandatsgebiet Palästina wieder eingeschlossen werden soll Mit Bedauern muß der Kongreß feststellen, daß die Frage der Nordgrenze von Erez Israel trotz aller Bemühungen der Exekutive einer zufriedenstellenden Lösung bis jetzt nicht zugeführt werden konnte. Der Kongreß fordert die Exekutive auf, auch fernerhin keinen Schritt unversucht zu lassen, damit die administrative und wirtschaftliche Einheit Palästinas der Einflußsphärenpolitik nicht preisgegeben wird und die Siedlungsmöglichkeiten für die arbeitsuchenden jüdischen Massen nicht geschmälert werden. Der Kongreß hofft, daß die Regierung der französischen Republik den Interessen des jüdischen Volkes entgegenkommen wird. IV. Die Mai-Unruhen. Der XII. Kongreß erachtet es als seine heilige Pflicht, feierlich Protest zu erheben gegen die im Mai d. J. von dem verhetzten arabischen Mob an der jüdischen Bevölkerung Jaffas und der Kolonien Judäas und Samariens verübten Blut- und Gewalttaten, und bedauert feststellen zu müssen, daß diese Taten bis heute noch nicht die angemessene Sühne gefunden haben. Der Kongreß weist insbesondere auf die Tatsache hin, daß die bestialische Ermordung des hervorragenden Schriftstellers Brenner und seiner Kollegen bisher ungeahndet geblieben ist. Mit aller Entschiedenheit muß der Kongreß Verwahrung einlegen gegen die im Zusammenhang mit den Maiexzessen erfolgte Sperre der Einwanderung nach Erez Israel, die auch später nicht völlig aufgehoben, sondern lediglich von weitgehenden Einschränkungen abgelöst wurde. Desgleichen muß sich der Kongreß entschieden dagegen aussprechen, daß eine Anzahl von Juden im Zusammenhang mit den Maiereignissen aus politischen Gründen auf administrativem Wege aus Erez Israel ausgewiesen worden sind. In diesen Maßnahmen, die geeignet erscheinen, die gewissenlosen Hetzer und Gewalttäter zu weiteren Ausschreitungen aufzumuntern, erblickt der Kongreß eine schwere Verletzung unserer Rechte und Lebensinteressen. Der Kongreß erklärt vor aller Welt, daß die freie Einwanderung nach Erez Israel ein unantastbares Recht des jüdischen Volkes ist, das ihm unter keinen Umständen vorenthalten werden darf. Die innere Regelung der Einwanderung nach Erez Israel nach Maßgabe der Aufnahmefähigkeit des Landes ist Sache des jüdischen Volkes und seiner organisierten Vertretung, der Zionistischen Organisation, in Verständigung mit der Administration Palästinas. 768