Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921
- Date
- 1922-01-01
- Page
- Seite 726 (sequence 736)
- Language
- German, English, Hebrew
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greß Ersatzmänner gewählt, welche im Falle der Behinderung bei der betreffenden Sitzung eintreten. Für jedes der übrigen gewählten Mitglieder sind vom Kongreß Ersatzmänner nur für den Fall dauernder Behinderung zu wählen," Um das klar zu machen: Mit Rücksicht auf die Schwierigkeit, zu jeder Sitzung, die alle drei Monate wird stattfinden müssen, zu erscheinen, haben beide Ausschüsse in Uebereinstimmung geglaubt, eine Ausnahme insofern treffen zu müssen, als hier auch Ersatzmänner für überseeische A. C.-Mitglieder bei einzelnen Sitzungen eintreten können, bei den übrigen nur in dauerndem Verhinderungsfalle. Ich bitte Sie daher, diesen Zusatz zu § 44, der den praktischen Bedürfnissen Rechnung tragen soll, anzunehmen. Präsident Sokolow: Erhebt sich ein Widerspruch? (Niemand meldet sich.) Angenommen. Berichterstatter Dr. Margulies: Der § 45 wird Ihnen in einer ein wenig geänderten Form vorgeschlagen. Er lautet jetzt (liest): „45. Das Aktions-Comitee hat mindestens alle drei Monate einmal zusammenzutreten." Die Exekutive hat für regelmäßige Einberufungen zu sorgen. Auf schriftlichen Antrag von 8 gewählten Mitgliedern des A. C. muß das A. C. binnen 2 Wochen mit einer Frist von höchstens weiteren 4 Wochen einberufen werden/4 Jetzt kommt ein weiterer Zusatz (liest): „Das A.C. hat ein eigenes von ihm gewähltes Präsidium. Dieses Präsidium ist berechtigt, das A. C. jederzeit einzuberufen." Wir haben diese Bestimmungen hereingenommen, um dem A.C. seine völlige Unabhängigkeit und seine Aktionsfähigkeit gegenüber der Exekutive zu sichern. Präsident Sokolow: Wer für diesen Antrag ist, möge die Hand erheben. (Geschieht.) Gegenprobe! Angenommen! Berichterstatter Dr. Margulies: Im § 46 bleibt der erste Absatz unverändert. Im zweiten Absatz kommt eine Aenderung gegenüber dem alten Statut. Der Absatz soll jetzt lauten (liest): „Es ist Aufgabe des Aktions-Comitees, innerhalb des vom Kongresse bzw. vom Zentralrat festgesetzten Budgets Einzelbestimmungen zu treffen. Das A. C. ist berechtigt, in dringenden, wichtigen Angelegenheiten der Zionistischen Organisation Beschlüsse zu fassen, soweit diese nicht den Beschlüssen des Kongresses oder des Zentralrates widersprechen. Wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern, kann das Aktions- Comitee mit Zweidrittelmehrheit Aenderungen in dem festgesetzten Budget beschließen." 726